Brüssel. Im Streit um die LKW-Mauthöhe in der Schweiz wird die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) bis zur Entscheidung des Bundesgerichts nach dem niedrigeren Tarif von 2005 erhoben, der je nach Abgasnorm zwischen 2,15 und 2,88 Rappen pro Tonnenkilometer (tkm) liegt. Darüber informierte der Direktor des schweizerischen Bundesamtes für Verkehr (BAV), Max Friedli, auf der 16. Sitzung des Gemischten Ausschusses zum Landverkehrsabkommen EU-Schweiz am Freitag in Brüssel. Verabschiedet wurde zudem der Jahresbericht 2008 der Beobachtungsstelle für den Straßen- und Bahnfrachtverkehr im Alpenraum. Ihm zufolge sank die Zahl der LKW-Fahrten 2008 um 1,8 Prozent. Auf der Schiene ging die Gütermenge um 1,1 Prozent zurück. Die Schweiz kündigte an, am 1. Januar 2011 die EG-Verordnung 561/2006 über die Lenk- und Ruhezeiten zu übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Bern hatte Ende Oktober nach einer Intervention des Fuhrgewerbes die letzte LSVA-Erhöhung um rund zehn Prozent für unrechtmässig befunden. Maßgebend dafür war die als unzulässig eingestufte Einbeziehung der Kosten für Stauzeiten in die Mauterhebung. Dagegen erhob das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in Absprache mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 2. Dezember Beschwerde beim Bundesgericht. Bis zu dessen Urteil werde die Abgabe nach dem alten Tarif bemessen, teilte Friedli seinem Verhandlungspartner in der EU-Kommission, Landverkehr-Direktor Enrico Pasquarelli, mit. Der Schweizer Bundesrat beschloss zudem am 4. Dezember 2009, auf eine Nachforderung der Abgabedifferenz zu verzichten, wenn das Bundesgericht die LSVA-Erhöhung bestätigen sollte. Werde sie abgelehnt, könne den Unternehmen die zuviel bezahlte LSVA zurückgegeben werden. In einer ersten Reaktion zeigte sich der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag zufrieden. Der vom Ausschuss 2007 genehmigte Beschluss über die LSVA-Sätze bleibt in Kraft, wenn das Bundesgericht die im Landverkehr-Abkommen EU-Schweiz festgelegte Erhöhung der Sätze auf einen „gewichteten Mittelwert von 325 Franken“ für die Fahrt eines 40-Tonnen-Lasters über eine Strecke von 300 Kilometer bestätigt. Entscheidet das Gericht anders, müsste der Ausschuss einen neuen Beschluss mit niedrigeren Sätzen vorbereiten. Die EU akzeptierte den Vorschlag der Schweiz, die Lastwagen der Abgasnorm Euro 4 „nicht vor dem 1. Januar 2013 in die mittlere Abgabekategorie abzuklassieren“. Ebenso sollen die Euro-5-Trucks bis zum 1. Januar 2016 „in der günstigsten Kategorie verbleiben“. Damit wird einer Gewerbeforderung nachgekommen, um die Investitionssicherheit im Transportsektor zu verbessern. (dw)
Hohe LKW-Maut der Schweiz auf dem Prüfstand

LSVA-Tarife nach Gerichtsurteil vorläufig gesenkt / In der Schweiz gelten am 2011 die EU-Lenk- und Ruhezeiten