Berlin. Die deutschen Binnenschiffer müssen weiter auf eine Reform des Einkommenssteuergesetzes warten, die ihre Eigenkapitalseite verbessert hätte. Mit der Mehrheit der CDU/CSU-regierten Länder lehnte der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Antrag der Bundesregierung ab, Paragraf 6b des Einkommenssteuergesetzes zu ändern. Dieser sah vor, die bei der Veräußerung eines Binnenschiffes erzielten Buchgewinne steuerfrei in ein neues Schiff zu investieren. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) zeigte sich enttäuscht, da sich die Länderkammer im November 2003 für eine entsprechende Steuerbefreiung ausgesprochen hatte. Davon wollten die Länder offenbar nichts mehr wissen, erklärte BDB-Präsident Heinz Hofmann verärgert. Man werde jedoch weiter für diese Steuerregelung kämpfen. „Hier hat die Union eine sinnvolle Maßnahme aus wahltaktischen Gründen verhindert“, empörte sich der SPD-Verkehrspolitiker Uwe Beckmeyer. Nachdem die Verkehrspolitiker der Union stets für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Binnenschifffahrt eingetreten seien, verweigerten die CDU/CSU- geführten Länder jetzt den Schulterschluss in einer für das Gewerbe existentiellen Frage. In der Union wird auf eine große Steuerreform einer zukünftigen CDU/CSU-Bundesregierung verwiesen, der nicht vorgegriffen werden solle. (jök.)
Hoffnungen der Binnenschiffer enttäuscht
Änderung des Einkommenssteuergesetzes abgelehnt, womit Gewinne aus Schiffsveräußerungen steuerfrei in neue Schiffe investiert werden sollten