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Hitzefrei im Büro: Rechte und Pflichten für Arbeitgeber

01.07.2025 10:50 Uhr | Lesezeit: 2 min
Hitzefrei Büro; Hitze; Arbeitsnehmerrechte;
Anhaltende Hitze über 30 Grad erschwert vielen Beschäftigten im Büro das Arbeiten
© Foto: misunderst00d / adobe stock

Temperaturen über 30 Grad – doch ein Recht auf Hitzefrei wie in der Schulzeit gibt es für Beschäftigte im Büro nicht. Dennoch muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen ergreifen.

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"Für sommerliche Temperaturen am Arbeitsplatz gibt es klare Regelungen“, erklärt Nuray Akyildiz, Rechtsanwältin für Arbeitsrecht beim DFK (Verband für Fach- und Führungskräfte e.V. G.)

Ab bestimmten Temperaturen im Sommer ist der Arbeitgeber jedoch in der Pflicht,  geeignete Maßnahmen zu ergreifen – das schreibt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättVO) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ vor. Diese orientiert sich an Schwellenwerten. 

Was bei Sommerhitze im Büro gilt

Laut der ASR A3.5 gelten folgende gestaffelte Schwellenwerte:

  • Bis 26 °C: Keine besonderen Maßnahmen notwendig
  • 26 bis 30 °C: Erste Maßnahmen wie Lüften, Ventilatoren, Getränke oder gelockerte Kleidung empfohlen
  • 30 bis 35 °C: Arbeitgeber muss Maßnahmen ergreifen, um Gesundheitsgefahren zu vermeiden
  • Über 35 °C: Der Raum gilt ohne technische Schutzmaßnahmen als nicht mehr zum Arbeiten geeignet

Wer als Arbeitgeber untätig bleibt, riskiert Bußgelder. „Ab 30 Grad Raumtemperatur muss gehandelt werden“, betont Nuray Akyildiz.

Diese Maßnahmen sind rechtlich möglich

Folgenden Spielraum gibt es bei den Hitzeschutz-Maßnahmen:

  • Flexiblere Gleitzeitmodelle
  • Verlagerung der Arbeitszeit in die kühlen Morgenstunden
  • Homeoffice, sofern vertraglich geregelt
  • Bereitstellung von Getränken und Ventilatoren
  • Lockern der Kleiderordnung

Auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt, Arbeits- und Pausenzeiten flexibel an hohe Temperaturen anzupassen.

Was gilt im Homeoffice?

Ob der Arbeitgeber auch im Homeoffice für Hitzeschutz sorgen muss, hängt von der Art der Tätigkeit ab:

  • Feste Telearbeit: Arbeitgeber ist zuständig
  • Mobiles Arbeiten: Beschäftigte sind selbst verantwortlich

Wer von zu Hause oder unterwegs arbeitet, muss jedoch sicherstellen, dass die Arbeit trotz Hitze ordnungsgemäß und störungsfrei erledigt wird. Auch interne Richtlinien sind weiterhin bindend.

Hitzefrei? Nur mit triftigem Grund

Ein pauschales „Hitzefrei“ gibt es im Arbeitsrecht nicht. Wer bei Hitze eigenmächtig den Arbeitsplatz verlässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch bauliche Maßnahmen wie das eigenständige Einbauen von Klimageräten sind genehmigungspflichtig.

Nur wenn nachweislich keinerlei Schutzmaßnahmen bestehen und die Gesundheit konkret gefährdet ist, kann ein vorzeitiges Verlassen gerechtfertigt sein. Allerdings liegt die Beweislast bei den Beschäftigten. Es empfiehlt sich immer der Dialog mit den Vorgesetzten, bevor man als Arbeitnehmer ein Risiko eingeht.

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