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Haushaltsausschuss beschließt Finanzspritze für Berliner Flughafen

08.11.2012 18:10 Uhr
Haushaltsausschuss beschließt Finanzspritze für Berliner Flughafen
Steht jetzt schon für ein Finanzierungsdebakel: Das Schild des neuen Hauptstadtflughafens
© Foto: dapd/Klaus-Dieter Gabbert

Der Haushaltsausschuss des Bundestags billigt 312 Millionen Euro für den Anteil des Bundes an den Mehrkosten des Berliner Flughafens. Ramsauers zusätzliche 750 Millionen im Verkehrsetat bleiben davon unberührt.

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Berlin. Eine Finanzspritze des Bundes von 312 Millionen Euro für den Hauptstadtflughafen ist am Donnerstag vom Haushaltsausschuss des Bundestages gebilligt worden. Sie ist Teil eines Nachtragshaushalts, über den der Ausschuss am Donnerstag abstimmte. Die entsprechenden Haushaltsposten für den neuen Flughafen in Berlin-Schönefeld bleiben aber vorerst gesperrt, wie aus Koalitionskreisen bestätigt wurde. Diese Sperre stand schon im ursprünglichen Regierungsentwurf. Über die 312 Millionen Euro muss ohnehin noch der Bundestag und dann der Bundesrat abstimmen. Dieser soll am 14. Dezember abschließend über den Nachtragsetat befinden.

Klar ist, dass die 312 Millionen Euro nicht zulasten der zusätzlichen Finanzmittel gehen sollen, die dem Verkehrsetat für 2013 vom Koalitionsausschuss zusätzlich zugebilligt wurden. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium. Der Bund muss sich als Miteigentümer des Berliner Flughafens an den Mehrkosten des Bauprojekts beteiligen.

Als erster der drei Gesellschafter hat das Land Berlin die Mehrkosten des künftigen Hauptstadtflughafens in seinem Haushalt gedeckt. Das Abgeordnetenhaus billigte am Donnerstag den Nachtragsetat über 444 Millionen Euro mit der SPD/CDU-Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Der Nachschlag war nötig geworden, weil die Kosten für den Flughafen in Schönefeld nach drei Verschiebungen und Lärmschutzproblemen um 1,2 Milliarden Euro auf 4,3 Milliarden gesprungen waren. Die Länder Berlin und Brandenburg sind zu je 37 Prozent an der Flughafengesellschaft beteiligt, der Bund mit 26 Prozent. Die drei Gesellschafter müssen die Mehrkosten ihrem Anteil entsprechend finanzieren. Für Brandenburg sind das wie für Berlin 444 Millionen Euro, für den Bund 312 Millionen Euro. (dpa/diwi)

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