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Hannover: Vorschriften für Umweltzone teilweise gelockert

22.05.2009 14:43 Uhr
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Hannover hat Änderungen an den Bestimmungen zur Umweltzone beschlossen, von denen besonders Unternehmer profitieren sollen.

Neue Regelung soll insbesondere Handwerks- und Gewerbebetriebe entlasten

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Hannover. Die Stadt Hannover hat ihre strengen Vorschriften für die Umweltzone teilweise gelockert. Nach dem überarbeiteten Ausnahmekatalog dürfen Fahrzeuge mit gelber Plakette, für die es keine Rußfilter zum Nachrüsten gibt, in den kommenden zwei Jahren in die Umweltzone fahren, erläuterte Umweltdezernent Hans Mönninghoff am Freitag. Diese Regelung komme vor allem Handwerks- und Gewerbebetrieben entgegen, so dass keine Arbeitsplätze gefährdet würden. Das Fahrverbot für schadstoffreiche Autos, das inzwischen in etwa 30 deutschen Städten eingeführt wurde, soll gefährliche Luftverschmutzung verringern. Gegen die strengen Vorschriften in Hannover hatte es vor allem von Unternehmern Proteste gegeben. Auch Geringverdienern sei die Anschaffung eines neuen Wagens kaum zuzumuten, hieß es. Spezialfahrzeuge wie Werkstattwagen von Handwerksbetrieben sowie Wohnmobile erhalten nun generell eine Ausnahmegenehmigung. "Wir gehen davon aus, dass mit solchen Fahrzeugen nicht mehr als 2000 Kilometer jährlich gefahren wird", sagte Mönninghoff. Die Eigentümer müssten auch kein Fahrtenbuch mehr führen. Auch die Fahrtenbuchregelung war heftig kritisiert worden. Zudem wurden die Einkommensgrenzen der Einzelfallregelung für Privatpersonen angehoben. Das betrifft Besitzer von Fahrzeugen mit roter Plakette, die in der Umweltzone wohnen oder arbeiten und sich aus wirtschaftlichen Gründen kein schadstoffärmeres Auto kaufen können. Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern genügt eine Bescheinigung des Steuerberaters, dass die Ausmusterung des Autos und der Ersatz zu einer Existenzgefährdung des Betriebes führen würden. Bei Pendlern von außerhalb wird die Bewilligung nicht mehr auf bestimmte Fahrtziele beschränkt. Mönninghoff sprach von einer großzügigen Ausnahmeregelung und einem gelungenen Kompromiss. Der überarbeitete Katalog sei auch unter Umweltaspekten gelungen. Das Verwaltungsgericht hatte im April die Umweltzone in Hannover für rechtmäßig erklärt und erste Klagen abgewiesen. Die Fahrverbote für abgasreiche Autos seien geeignet, um die gesundheitsschädliche Luftverschmutzung spürbar zu verringern, entschieden die Richter. (dpa)

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