Bonn. Die Deutsche Post darf den Paket-Schnelldienst Transoflex (Weinheim) nicht übernehmen. Damit entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Sinne eines bereits erfolgten Beschlusses des Bundeskartellamts. Die in dem Rechtsstreit unterlegene Post werde die Urteilsbegründung abwarten und einen möglichen Gang vor den Bundesgerichtshof prüfen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Bonn. Die Post muss sich nach dem OLG-Urteil auch von ihrer bisherigen Beteiligung an Transoflex in Höhe von 24,8 Prozent trennen. Zugleich wird ihr die geplante Aufstockung auf 100 Prozent untersagt. Das Kartellamt hatte dem Einstieg im Juli 1997 zunächst nur unter strengen Auflagen zugestimmt. Die Behörde untersagte dann im November 2001 die Komplettübernahme - und nachträglich auch den Anteilserwerb - wegen der Entstehung oder Verstärkung einer Markt beherrschenden Stellung für die Post bei Geschäftskunden- und Versandhandelspaketen. Daraufhin legten die Post und Transoflex beim OLG Düsseldorf Beschwerde ein, die jetzt zurückgewiesen wurde. (vr/dpa)
Gericht folgt Kartellamt: Post darf Transoflex nicht übernehmen
Post prüft Gang vor Bundesgerichtshof