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Gericht erklärt branchenweiten Post-Mindestlohn für rechtswidrig

10.03.2008 14:25 Uhr

Die Anwendung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Branche der Briefdienstleistungen ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Das Gericht gab den Klagen von mehreren Konkurrenten der Deutschen Post statt.

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Berlin. Die privaten Postdienste wie PIN und TNT argumentieren, dass durch einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn ihre Existenz gefährdet wird. Das Bundesarbeitsministerium legte gegen das Urteil sofort Berufung ein. Die Mindestlohn-Verordnung bleibt nach Angaben eines Ministeriumssprechers weiter in Kraft. (AZ: VG 4 A 439.07) Seit Anfang des Jahres gilt bundesweit ein Mindestlohn für Briefzusteller von 8,00 bis 9,80 Euro die Stunde. Der Mindestlohn war zwischen dem von der Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt worden. Die Bundesregierung erklärte ihn dann nach langen Debatten zwischen Union und SPD für allgemeinverbindlich. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums erklärte, man halte die Entscheidung für falsch. Er verwies auf gegenteilige Entscheidungen von Bundesverwaltungsgericht und -arbeitsgericht. Die Berliner Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Allgemeingültigkeits-Verordnung des Arbeitsministeriums nicht vom Entsendegesetz gedeckt sei. Mit diesem Gesetz sollen gleiche Lohn-, Arbeits- und Sozialbedingungen für alle Beschäftigten einer Branche sichergestellt werden. Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) habe „die gesetzliche Ermächtigung überschritten, die nur Verordnungen erlaubt, die überhaupt nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen“. Die Postkonkurrenten hätten jedoch mit der Gewerkschaft der neuen Brief-und Zustelldienste (GNBZ) einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vereinbart. Die Gewerkschaft Verdi bezeichnete das Urteil als „völlig unverständlich“. Damit werde der Versuch gestartet, das Entsendegesetz wertlos zu machen. Das Berliner Verwaltungsgericht leiste „Schützenhilfe§“ beim Versuch, „mit Hilfe der Pseudogewerkschaft GNBZ den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen.“ Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste begrüßte den Richterspruch hingegen als „positives Signal für die Wettbewerbsfähigkeit“. Der Insolvenzverwalter der PIN-Holding, Bruno Kübler, lobte die Entscheidung ebenfalls. Die laufenden Gespräche mit drei Investoren, die ernsthaft an einer Übernahme der PIN-Gruppe interessiert seien, bekämen dadurch „neuen Schub“.

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