Jena/Münster/Geisa St Bremen. Die Firma Falkenhahn darf ihre Paletten künftig unter dem Logos "World" im Oval oder "World" im Rechteck vertreiben, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Jena am 21. Juli 2010 (Aktenzeichen: 2 U 279 / 09). Das OLG Jena hat mit dem Urteil das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12. März 2009 (Az. 3 O 987 / 08) aufgehoben, welches den Vertrieb von Holz-Flachpaletten mit dem Einbrand World unter gleichzeitiger Verwendung des Bildelementes Oval untersagt hatte. Im Gegensatz zu dem Landgericht Erfurt erkenne das OLG Jena hierin keine Verwechslungsgefahr mit den seitens der European Pallet Association (Epal) lizenzierten Epal/EUR-Paletten, teilte die Organisation mit. Gegen das Urteil wurden von keiner Partei Rechtsmittel eingelegt.
„Ein Tausch von Epal/EUR-Paletten und Paletten mit der Bezeichnung World ist nicht möglich. Liefert ein Palettenverwender im Rahmen des Euro-Palettenpools anstelle von Epal/EUR-Paletten Holzflachpaletten mit der Bezeichnung World ist dies gleichbedeutend mit der Lieferung von Einweg-Paletten. Die Paletten können von dem Empfänger – gegebenenfalls auch mitsamt der Ladung – zurück gewiesen werden", heißt es seitens der Epal. Die Epal warnt zudem vor einer möglichen Verwechslungsgefahr der verschiedenen Paletten.
World-Paletten-Hersteller Falkenhahn hat sich nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob die Paletten künftig mit dem Logo "World" im Rechteck oder mit der ursprünglichen und zweitweise gerichtlich untersagten Kennzeichnung "World" im Oval ausgeliefert werden.
Falkenhahn als Produzent der World-Paletten sei zu Beginn des Jahres 2008 aus dem Kreis der Produzenten von Epal/EUR-Paletten ausgeschieden, nachdem Epal Falkenhahn wegen diverser Verletzungen von Lizenzbestimmungen die Lizenz entzogen habe, heißt es in einer Mitteilung der Epal. Der Lizenzentzug, datiert auf den 11. Februar 2008, und das hieraus resultierende Verbot zur Produktion von Epal/EUR-Paletten sei von dem Landgericht Erfurt mit Urteil vom 15. Februar 2008 (Az. 2 HK O 12/08) und Beschluss vom 18.02.2008 (Az. 3 O 248/08) rechtskräftig bestätigt worden. (sv)