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Flughafen-Prozess: Schadstoffbelastung spielt keine große Rolle

13.03.2012 16:07 Uhr
Flughafen-Prozess: Schadstoffbelastung spielt keine große Rolle
Ab heute wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt
© Foto: Fotolia/Mik Ivan

Im Prozess um Fluglärm und Nachtflüge spielt die Schadstoffbelastung wohl nicht die von den Klägern erhoffte Rolle

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Leipzig/Frankfurt. Im Prozess um Fluglärm und Nachtflüge am Frankfurter Flughafen spielt die Schadstoffbelastung wohl nicht die von den Klägern erhoffte Rolle. Neue Vorbehalte der Stadt Offenbach gegen ein Gutachten aus der ersten Instanz wie auch neuere Erkenntnisse werden voraussichtlich vom vierten Senat des Bundesverwaltungsgerichts nicht berücksichtigt. Sie seien wohl nicht innerhalb der Fristen zur Revisionsbegründung vorgetragen worden, sagte der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel am Dienstag zu Beginn des Verfahrens in Leipzig.

Einige Kläger-Anwälte verlangten vom Senat, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Sie halten das Fluglärmgesetz für unzureichend, nach dem für Ansprüche betroffener Anwohner auf baulichen Schallschutz eine Sechs-Jahres-Frist gilt. Damit könne ein Flughafen in Betrieb gehen, ohne dass die Betroffenen vor dem Lärm geschützt seien.

Nordwest-Landebahn voll im Einsatz

Die im Oktober eröffnete Nordwest-Landebahn wird seit dem Winterflugplan in Volllast genutzt. Seit Ende Oktober finden hier rund 50 Prozent aller Landungen auf dem größten deutschen Flughafen statt. Das hat zu heftigen Protesten insbesondere in den neu betroffenen Einflugschneisen geführt. Montag für Montag versammeln sich allein mehrere tausend Menschen aus Protest gegen den Lärm in einem der Terminals des Flughafens.

Das Gericht erinnerte die Beteiligten an Entscheidungsspielräume der Verwaltung bei der Planfeststellung, die dann von den Gerichten zu überprüfen sei. "Das Gericht plant nicht selbst", stellte der Senatsvorsitzende Rubel fest. Er setzte damit zu hohen Erwartungen an das Urteil erste Grenzen. Der Spruch soll in einigen Wochen kommen.

Strittig: Berechnung der Starts und Landungen

Strittig blieb auch die Berechnung der Starts und Landungen auf den einzelnen Bahnen. Diese war auf der Grundlage von Wetterstatistiken erstellt worden. Die Kläger verlangen genauere Analysen. Zum wesentlichen Thema des Fluglärms drang der Senat im Rechtsgespräch bis zum Nachmittag noch nicht vor. Für Mittwoch war ein weiterer Verhandlungstag als Reserve eingeplant, mit einem Urteil wird erst in einigen Wochen gerechnet.

Der vierte Senat des Bundesverwaltungsgerichts prüft seit Dienstag in mündlicher Verhandlung die Planfeststellung des Landes Hessen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens. Dagegen geklagt haben Privatleute aus Frankfurt und Kelsterbach, fünf Kommunen aus dem Rhein-Main-Gebiet und das Klinikum Offenbach.

Land wendet sich gegen erstinstanzliches Urteil

Außerdem wendet sich das Land gegen das erstinstanzliche Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). Dieser hatte die vorgesehene Nachtflugregelung kassiert. Das Land - vertreten von Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) - hielt den im Landtag umstrittenen Antrag am Dienstag ausdrücklich aufrecht. Zudem ist der Flughafenbetreiber Fraport der Revisionsklage in Leipzig beigetreten, wie der Vorsitzende mitteilte. Ursprünglich hatte Fraport einen Betrieb ohne Nachtflüge beantragt.

Fraport habe die "Maske endgültig fallen lassen", erklärte der Grünen-Landtagsabgeordnete Frank Kaufmann, der dahinter Druck von den Fluggesellschaften vermutet. "Klar ist, dass weder die Landesregierung noch Fraport zu ihren Versprechen stehen. Wenn es nach ihnen geht, soll die Bevölkerung Tag und Nacht vom Lärm geplagt werden", beklagte Kaufmann in einer Mitteilung.

Wichtigster Streitpunkt: Regelung der Nachtflüge

Wichtigster Streitpunkt in der mündlichen Verhandlung ist die Regelung der Nachtflüge, von denen das Land im Schnitt 150 pro Nacht erlaubt hat. Davon dürften laut Planfeststellung durchschnittlich 17 im Zeitraum zwischen 23.00 und 5.00 Uhr stattfinden. Diese Regelung hat der VGH gestoppt und eine neue Prüfung nahe Null verlangt. Zudem erließ das Kasseler Gericht ein vorläufiges Nachtflugverbot bis zur höchstrichterlichen Klärung.

Vor Verhandlungsbeginn in dem voll besetzten Sitzungssaal demonstrierten rund 30 Menschen vor dem Gerichtsgebäude gegen Fluglärm und den Ausbau. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) verlangte, dass das Nachtflugverbot bestätigt wird. "Die Gesundheit von Millionen lärmgeplagten Menschen muss geschützt werden. Davor müssen rein wirtschaftliche Interessen zurückstehen", sagte die VCD-Vizevorsitzende Monika Ganseforth. Die Leipziger Entscheidung könne Signalwirkung für ganz Deutschland haben. Wirtschaftsvertreter wiesen hingegen auf die wirtschaftliche Notwendigkeit von Nachtflügen hin. (dpa)

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