Berlin. Eine Benachteiligung der neuen Konkurrenten des Ex-Monopolisten sei damit nicht verbunden, argumentierten die Beamten des Ministeriums. Diese müssten zwar Mehrwertsteuer auf ihre Briefumsätze entrichten, könnten sich aber die an ihre Lieferanten gezahlte Vorsteuer vom Fiskus zurückholen. Dies wiederum sei der Post verwehrt. Die jetzige Steuerlösung wurde laut Spiegel unter Leitung von Steuerstaatssekretär Axel Nawrath erarbeitet. Nach der Sommerpause solle sie Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) vorgelegt werden. Die Fortsetzung der Mehrwertsteuerbefreiung für den Briefversand der Post werde im Ministerium als Ausgleich dafür gesehen, dass sie als einziger Anbieter die flächendeckende Versorgung in ganz Deutschland, den so genannten Universaldienst, gewährleistet. Das Ressort war für Nachfragen zunächst nicht zu erreichen.
Finanzressort hält an Umsatzsteuerbefreiung für Post fest – kein Nachteil für Konkurrenz
Auch nach dem Wegfall des deutschen Briefmonopols soll die Post nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ keine Steuern auf die Umsätze aus dem Briefgeschäft zahlen müssen.