Stuttgart. Die Europäische Richtlinie 2003/59, die die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern regelt und mit dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Deutschland umgesetzt wurde, hat offenbar ihr Ziel bisher nur unvollständig erreicht. Ein einheitliches minimales Qualifikationsniveau von Berufskraftfahrern in Europa wurde bislang nicht erreicht, stattdessen sind die Qualifikationsniveaus in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Das ist das Ergebnis der Abschlusskonferenz „Transport trifft Bildung“ des Europäischen Projekts ProfDRV. Nach zweijähriger Projektarbeit haben elf Partner aus acht Ländern, von Ungarn bis Kanada, die Auswirkungen der Richtlinie 2003/59 EG untersucht und zugleich Vorschläge gemacht, wie die Berufskraftfahrerqualifikation verbessert werden kann.
So schlagen die Projektteilnehmer vor, die Richtlinie lernergebnisorientiert zu formulieren, das hieße unter anderem, in Anhang 1 der Richtlinie zu definieren, was ein Fahrer am Ende seines Trainings tatsächlich können soll, statt sich wie bisher auf Inputfaktoren wie Trainingsinhalte oder Dauer des Trainings zu beschränken. Die Projektpartner kommen außerdem zu dem Schluss, dass eine Einbettung der Richtlinie in die unterschiedlichen nationalen Berufsbildungssysteme und damit verbunden die Erhöhung der Qualität des Trainings unabdingbar sei.
Die Qualifikation des Fahrpersonals nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz ist auch das Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Berufskraftfahrer bisher an Pflichtweiterbildungen teilgenommen haben und wie viele Pflichtweiterbildungen noch erforderlich sind. Weiter interessiert die Abgeordneten unter anderem, ob die Bundesregierung bei der Kontrolle der Weiterbildungen und Schulungen Optimierungsbedarf sieht. (diwi)
A. Bächtold