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Fachkräfte: Visavergabe an Lkw-Fahrer aus Drittstaaten verbessert sich

28.06.2024 11:32 Uhr | Lesezeit: 2 min
Grüne Personenumrisse werden auf einer Hand präsentiert
Dem Fachkräftemangel kann auch mit neuen Mitarbeitern aus Drittstaaten begegnet werden. Für Lkw-Fahrer gibt es mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren eine Erleichterung beim Beantragen der Arbeitsvisa
© Foto: vegefox.com/stock.adobe.com

Im November 2023 sind durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz einige Änderungen des Aufenthaltsgesetzes in Kraft getreten, die das Beantragen von Arbeitsvisa für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten erleichtern sollten. Inwieweit hat sich hier schon etwas getan?

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Bundestagsmitglied Henning Rehbaum von der CDU hatte sich bei der Bundesregierung erkundigt, wie der Status quo bei der Anerkennung von Arbeitsvisa für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten ist und was man tue, um das Thema besser voranzubringen. Denn mit Inkrafttreten einiger Änderungen am Aufenthaltsgesetz sollte es hier ab November vergangenen Jahres Erleichterungen geben, die das Verfahren beschleunigen sollen.

Im Besonderen betrifft das Paragraf 81a des Aufenthaltsgesetzes, den der Gesetzgeber mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz angepasst hat (beschleunigtes Fachkräfteverfahren). Kann das beschleunigte Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden, dann muss die Visastelle gemäß Paragraf 31a Aufenthaltsverordnung innerhalb von drei Wochen einen Termin zur Antragstellung anbieten.

„Berufskraftfahrer aus Drittstaaten müssen oft viele Monate warten, um in deutschen Botschaften beziehungsweise Konsulaten im Ausland einen Termin zur Beantragung eines Arbeitsvisums zu bekommen. Dazu kommen weitere Monate bis zur Anerkennung ihrer Qualifikation“, schreibt Rehbaum in einem Statement, das der Redaktion vorliegt.

Er habe aus der Branche gehört, dass es immer noch zu langen Wartezeiten komme und sich daher in der vergangenen Woche erneut an die Bundesregierung gewandt. Das Auswärtige Amt beantwortete seine Anfrage.

Neben der Pflicht für die Visastellen, binnen drei Wochen einen Termin zu vergeben, bei dem der Berufskraftfahrer seinen Antrag stellen kann, gebe es weitere Punkte, die umgesetzt werden, heißt es in der Antwort laut dem Bundestagsabgeordneten.

Im Rahmen des Visaaktionsplans werde mit Hochdruck daran gearbeiten die Wartezeiten für Visa-Antragsstellende grundsätzlich zu reduzieren. Dabei setze man auch darauf, die Antragsbearbeitung noch stärker und schneller an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu verlagern.

„Dies gilt insbesondere für Antragstellende in der Türkei und im Kosovo“, heißt es in der Antwort des Auswärtigen Amtes weiter. Demnach konnte durch das Verlagern an das Bundesamt die Wartezeit an der Visastelle im türkischen Istanbul für Anträge im beschleunigten Fachkräfteverfahren seit Januar um knapp fünf Monate auf sieben Wochen reduziert werden. Ein weiteren Rückgang ist das Ziel. An der Visastelle in der Hauptstadt der Republik Kosovo in Pristina habe man die Wartezeit durch die Maßnahmen von zehn auf fünf Wochen halbieren können.

Der Druck als Opposition scheine Bewegung in die Sache gebracht zu haben, meint Rehbaum in seinem Statement weiter. „Allerdings ist das nur eine kleines Puzzlestück im Kampf gegen den Fahrpersonalmangel in Deutschland.“ Die Berufskraftfahrerqualifikations-Novelle müsse im parlamentarischen Verfahren noch verbessert werden, da der Vorschlag der Ampel nur minimale Verbesserungen böte. Das Bundeskabinett hatte Ende Mai die Novelle verabschiedet.

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