Für Lkw und Busse soll Euro 7 ab 2027 gelten, wie die VerkehrsRundschau berichtete. Die IRU betonte nun, dass der Weg zur Kohlenstoffneutralität mehrere Dekarbonisierungsoptionen umfassen müsse und neben Wasserstoff und batteriebetriebenen schweren Nutzfahrzeugen auch der Verbrennungsmotor eine Option bleiben müsse. Daher unterstütze die IRU die Bemühungen der Europäischen Kommission, weiterhin Lösungen zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Fahrzeugen vorzuschlagen, die auf allen Technologien, einschließlich des Verbrennungsmotors, basieren.
Man sei gleichzeitig in Sorge darüber, dass die strengen Normen des Euro-7-Vorschlags in einigen Fällen eine völlige Überarbeitung der Fahrzeuge erfordern könnten, was mit erheblichen Kosten verbunden wäre, die laut IRU in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Vorteilen stehen.
„Wenn der Euro-7-Vorschlag nicht das richtige Gleichgewicht zwischen den strengen Vorschriften, den damit verbundenen Kosten und dem zusätzlichen Umweltnutzen herstellt, könnte er die Hersteller davon abhalten, neue Technologien zu entwickeln, oder die Betreiber davon abhalten, sie zu kaufen. Dies wird nicht dazu beitragen, mehr saubere Fahrzeuge auf die Straße zu bringen“, sagte die IRU-Vertreterin Raluca Marian.
Einbeziehung von Reifen und Bremsen mit Fragen verbunden
Auch der Einbeziehung von Reifen und Bremsen in den Geltungsbereich der Euro-7-Vorschriften stehe man skeptisch gegenüber, so die IRU. Dem Vorschlag fehle es an Klarheit über das Zusammenspiel zwischen Hauptkomponenten, wie dem Motor, und Randteilen, wie Reifen und Bremsen, bei der Einstufung eines Fahrzeugs als Euro 7.
„Könnte ein Transportunternehmer ein Euro-7-Fahrzeug kaufen und ein Jahr später gilt das Fahrzeug nicht mehr als Euro-7-Fahrzeug, weil abgenutzte Reifen durch Reifen einer anderen Qualität ersetzt wurden? Würde dies bedeuten, dass ein Fahrzeug aufgrund der Abnutzung einiger Teile nicht mehr in eine städtische Umweltzone einfahren kann?“, so die Frage von Raluca Marian, die hinzufügte: „Unternehmen brauchen Rechtssicherheit, um Investitionen zu tätigen. Wir erwarten, dass die Euro-7-Vorschriften in diesen Punkten pragmatisch und klar sind.“
Positiv zu vermerken sei, dass Euro 7 die Prüfverfahren vereinfachen und die Effizienz von Fahrern und Transportunternehmen durch die verstärkte Digitalisierung im Zusammenhang mit der kontinuierlichen Emissionsüberwachung verbessern soll. Der Zugang zu fahrzeuginternen Daten zum Zweck dieser Überwachung sei jedoch noch vage und müsse in den kommenden Rechtsvorschriften geklärt werden, so die IRU.
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