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EU will Zeitslot-Regelung für Luftverkehr erneut lockern

27.01.2021 15:46 Uhr
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Für Fluggesellschaften sollen aufgrund der Corona-Krise erneut die Zeitslot-Regelungen in der EU gelockert werden
© Foto: Fraport

Mit befristeten neuen Vorschriften wollen Rat und Kommission den Airlines helfen, den drastischen Rückgang des Luftverkehrs durch die Corona-Krise abzufedern und Leerflüge zu vermeiden.

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Brüssel. Mit befristeten neuen Vorschriften will die EU den Airlines helfen, den drastischen Rückgang des Luftverkehrs durch die Corona-Krise abzufedern und Leerflüge zu vermeiden. Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben sich nach Angaben des EU-Rats am Mittwoch auf ein Verhandlungsmandat geeinigt, nach dem die Anforderungen für die Nutzung von Zeitnischen an Flughäfen in diesem Sommer gelockert werden sollen, um dem Sektor den Neustart zu erleichtern und Wettbewerb zu fördern. Die neue Regelung böten zudem Spielraum für die Anpassung an verschiedene Szenarien und eine Weiterführung der Maßnahmen bis zum Sommerflugplan 2022, hieß es in der Mitteilung.

Nach den allgemein in der EU geltenden Anforderungen müssen Fluggesellschaften mindestens 80 Prozent ihrer Zeitslots für An- und Abflüge bedienen, um sie im Folgejahr zu behalten. Der EU-Rat will ihnen nun nach eigenen Angaben die Möglichkeit geben, die Hälfte ihrer Zeitnischen-Abfolgen zurückzugeben, erwartet jedoch von den Unternehmen, dass sie mindestens die Hälfte der übrigen Slots nutzen. Die EU-Kommission hat den Vorschlag zur vorübergehenden Lockerung der Zeitnischenregelung am 18. Dezember 2020 bereits angenommen.

EU-Kommission hat erweiterte Befugnisse

Die EU-Kommission werde befugt, ein Jahr lang delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die beiden folgenden Saisons abzudecken, erklärte die Vertretung der Mitgliedstaaten. Somit könne sie die Mindestauslastungsquote ändern und habe dabei einen Spielraum zwischen 30 und 70 Prozent. Dies soll die erforderliche flexible Anpassung an ein schwankendes Flugverkehrsaufkommen anhand entsprechender Daten und Prognosen und weiterer Indikatoren ermöglichen. Sowohl der EU-Rat als auch das Europäische Parlament müssen sich noch auf den endgültigen Text des Mandats einigen.

Im vergangenen März hatte die EU bereits eine vollständige Aussetzung der Zeitslot-Regelung im Flugverkehr für den Sommer 2020 beschlossen. Per Sekundärrecht wurde dies für den Winter 2020-2021 verlängert. Die neue Regelung sollen rechtzeitig vor Beginn des Sommerflugplans am 28. März 2021 in Kraft treten. Denn Eurocontrol rechnet damit, dass sich der seit vergangenem Sommer beobachtete Rückgang des Luftverkehrs um rund 74 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fortsetzt.

 (ag)

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