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EU-Ministerrat billigt Gesetzespaket zur Bahn

07.03.2008 18:29 Uhr

Einheitliche Sicherheitsvorschriften für Schienenfahrzeuge verabschiedet

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Brüssel. Die EU-Umweltminister haben auf ihrer März-Tagung in Brüssel einen Gemeinsamen Standpunkt zur Richtlinie über einheitliche Sicherheitsvorschriften für Schienenfahrzeuge verabschiedet. Zudem einigten sich der Ministerrat auf eine Verordnung über die Kompetenzerweiterung der Europäischen Eisenbahn-Agentur. Beide Projekte gehören zu einem von der EU-Kommission am 13. Dezember 2006 vorgeschlagenen Gesetzespaket zur „Wiederbelebung der Bahn“. Es enthält auch einen Richtlinienentwurf zur EU-weiten Passfähigkeit (Interoperabilität) des Bahnbetriebes, über den mit dem Europäischen Parlament (EP) bereits in erster Lesung am 11. Dezember 2007 ein Kompromiss erreicht wurde. Das künftige Gesetz regelt die EU-weite Zulassung von Lokomotiven und Waggons und deren gegenseitige Anerkennung in allen EU-Staaten. Mit den vom EU-Ministerrat angenommenen beiden anderen Rechtstexten kann nun das gesamte Dreierpaket in die zweite und voraussichtlich letzte EP-Lesung gehen. Die EU-Verkehrsminister hatten dazu schon am 2. Oktober 2007 eine Einigung erreicht, die aber noch in den rechtsgültigen Text eines Gemeinsamen Standpunktes gefasst und verabschiedet werden musste. Darin werden auch die Aufgaben und Zuständigkeiten aller Bahnakteure festgelegt. Eingeführt werden soll die Verpflichtung, jedem Schienenfahrzeug einen Halter zuzuordnen, der im Fahrzeugregister seines Landes erfasst wird. Neu sind auch EU-weit gültige Bescheinigungen, mit denen die für die Instandhaltung verantwortlichen nationalen Stellen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen garantieren. Von der Europäischen Bahnagentur fordert der Rat ein Dokument mit der „Klassifikation aller Technik- und Sicherheitsregeln, die in jedem Mitgliedsland anzuwenden sind“. Am 25. September 2007 wurde bereits mit der Annahme der Richtlinie zur Einführung eines EU-Lokführerscheins ein wesentlicher Schritt zur Bahnharmonisierung getan. Sie gilt als äußerst dringlich, da der EU-Bahnfrachtmarkt schon seit Jahresbeginn 2007 voll geöffnet sein muss. (dw)

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