Brüssel/Belgien. Nach zweimaligen vergeblichen Anläufen hat die EU-Kommission heute ihren Richtlinienvorschlag zur Anhebung des EU-Mindeststeuersatzes für gewerblich genutzten Diesel vorgelegt. Danach soll die Mindestmarke von gegenwärtig 302 Euro pro 1000 Liter im Jahr 2012 auf 359 Euro und bis 2014 auf 380 Euro aufgestockt werden. Bereits festgelegt ist ab 2010 eine Untergrenze von 330 Euro. Mit dieser Änderung der EU-Richtlinie 2003/96 zur Energiesteuer sollen die sehr unterschiedlichen Spitzensteuern der EU-Staaten weiter angeglichen werden, begründete EU-Steuerkommissar Làszló Kovàcs sein Projekt auf einer Pressekonferenz in Brüssel. Die heutige Möglichkeit großer Tankfüllungen für LKW-Fahrten non stop über 1500 bis 3000 Kilometer würde auch zu Umwegverkehren für das Tanken in Billigländern einladen. Dieser „Tanktourismus“ führe zum erhöhten Ausstoß von Treibhausgasen und verzerre durch Ungleichbehandlung der Fuhrunternehmen die Wettbewerbsbedingungen im Straßengüterverkehr, kritisierte der Ungar. Der neue Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im EU-Ministerrat erörtert werden. Er verzichtet sowohl auf eine Begrenzung der Maximalsätze als auch auf eine echte Harmonisierung durch einen einheitlichen Steuersatz, an dessen Einführung die Kommission schon mehrfach scheiterte. Zuletzt hatte sie eine Richtlinie dazu am 24. Juli 2002 vorgeschlagen, die aber vom Europäischen Parlament am im November 2003 abgelehnt wurde. Ein Nein gab es damals auch vom EU-Ministerrat, der Fiskalentscheidungen einheitlich fällen muss. Für seinen jetzigen Vorschlag sieht Kovàcs dagegen eine „mehrheitliche Unterstützung“, die es auszubauen gelte. (dw)
EU-Gesetzentwurf zu Dieselsteuern vorgelegt
Richtlinienentwurf sieht europaweiten Mindeststeuersatz für gewerblichen genutzten Diesel von 359 Euro ab 2012 vor