Brüssel/Belgien. Nach viereinhalb Jahren Funkstille zum Sensibelthema harmonisierter Steuersätze für gewerblich genutzten Diesel hat die EU-Kommission einen für den 15. Februar geplanten neuen Richtlinienvorschlag kurzfristig verschoben. Wie die Sprecherin des ungarischen EU-Steuerkommissars Làszló Kovàcs, Maria Assimakopoulou, mitteilte, sei die Annahme der Gesetzesvorlage durch das Kollegium der EU-Kommissare nunmehr für den 28. Februar vorgesehen. Da die litauische Haushaltskommissarin Dalia Grybauskaité Einwände gegen die jetzige Fassung der Vorlage erhoben habe, sei eine neue Beratungsrunde der Kommission notwendig geworden, informierte die griechische Kovàcs-Sprecherin. Während der Ausarbeitung ihres Projektes hatte die EU-Behörde die Meinung des Transport- und Speditionsgewerbes, der KFZ- und Ölindustrie sowie der Dienstleister für Autobahnen und Schiene eingeholt. Bereits im Juli 2002 hatte die EU-Kommission eine Richtlinie vorgeschlagen, die aber vom Europäischen Parlament im November 2003 abgelehnt wurde und auch im EU-Ministerrat scheiterte. Beabsichtigt war, bis 2010 stufenweise eine Einheitssteuer für Gewerbediesel von 410 Euro pro 1000 Liter zu erreichen. EU-gesetzlich ist bisher keine Obergrenze, sondern nur ein Mindestsatz von 302 Euro festgelegt. Schon im EU-Verkehrsweißbuch von 2001 wurde eine harmonisierte Steuer als Ziel anvisiert. (dw)
EU-Gesetzentwurf zu Dieselsteuern verschoben
Europäische Kommission plant Richtlinieentwurf am 28. Februar vorzulegen: Haushaltskommissarin Dalia Grybauskaité legt Einwände gegen Entwurf ein