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E-Mobilität: EU-Parlament beschließt Batterie-Verordnung

15.06.2023 10:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Novum Batterien Lithium Ionen
Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterie-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften erweitern
© Foto: Jungheinrich

Die neue Verordnung legt erstmals Mindestanteile von rückgewonnenen Rohstoffen wie Kobalt, Blei und Lithium fest. Der sogenannte Mindestrezyklatgehalt gilt für Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien.

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EU-Parlament hat neue Verordnung über Batterien und Altbatterien angenommen. Verordnung enthält neue umfassende Anforderungen an die Sicherheit, Nachhaltigkeit und Kennzeichnung von Batterien. Verpflichtende Einbindung unabhängiger Prüforganisationen für Rezyklatgehalt, CO2-Fußabdruck und Sorgfaltspflichten vorgesehen.

Nach zwei Jahren intensiver Abstimmung hat das EU-Parlament heute den mit den EU-Mitgliedsstaaten erzielten Kompromisstext über die neue Batterie-Verordnung offiziell bestätigt. Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterie-Richtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften erweitern. Mit der Verordnung soll eine Kreislaufwirtschaft für den Batteriesektor geschaffen werden, indem alle Phasen des Lebenszyklus von Batterien einbezogen werden - von der Rohstoffgewinnung über das Design, die Produktion, die Kennzeichnung, das Recycling bis hin zur Wiederverwertung. Dazu erklärt Johannes Kröhnert, Referent für Europapolitik und Leiter Büro Brüssel des TÜV-Verbands: "Batterien sind eine Schlüsseltechnologie beim Übergang zu einer klimaneutralen Kreislaufwirtschaft. Mit der neuen Batterie-Verordnung nimmt die EU die gesamte Batterie-Wertschöpfungskette in den Blick und wird ihrer Vorreiterrolle für die Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft gerecht. Über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg sorgen die umfassenden Anforderungen dafür, dass die schädlichen Auswirkungen von Batterien auf die Umwelt minimiert werden und Batterien ihr Nachhaltigkeitsversprechen vollumfänglich einlösen können."

Die neue Verordnung legt erstmals Mindestanteile von rückgewonnenen Rohstoffen (Rezyklaten) wie Kobalt, Blei und Lithium fest. Der sogenannte Mindestrezyklatgehalt gilt für Industriebatterien, Starterbatterien und Traktionsbatterien. Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung die Hersteller zur Angabe des CO2-Fußabdrucks ihrer Batterien. Ebenfalls müssen Hersteller zukünftig Sorgfaltspflichten mit Blick auf Menschen- und Umweltstandards entlang ihrer Wertschöpfungskette beachten und einhalten.

Was kommt jetzt?

  • Die Batterie-Verordnung löst die bislang geltende Batterie-Richtlinie ab. Als Verordnung muss sie   in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar umgesetzt werden.
  • Nachdem das EU-Parlament dem Kompromissentwurf zugestimmt hat, müssen noch die Mitgliedstaaten grünes Licht geben. Anschließend wird die neue Batterie-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Ab dann haben die Mitgliedsstaaten sechs Monate Zeit, um die Vorschriften anzuwenden. Für bestimmte Anforderungen ist ein längerer Übergangszeitraum vorgesehen.

Vorteile für Verbraucher

Über den digitalen Batteriepass können Behörden und Endnutzerden Zustand von Batterien leicht und verlässlich nachvollziehen. Außerdem erhalten Konsumenten transparente Informationen über die Kapazität, Leistung, Haltbarkeit und chemische Zusammensetzung der Batterien. Zukünftig wird es Verbraucher darüber hinaus möglich sein, in Elektrogeräten eingebaute Batterien selbst heraus zu nehmen und zu ersetzen. Batterien für leichte Verkehrsmittel wie zum Beispiel E-Motorroller können von unabhängigem Fachpersonal ausgetauscht werden. Die Regelungen stellen damit einen schnellen und verbraucherfreundlichen Austausch sicher.

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