DSLV warnt: Krisen gefährden Transportversicherungsschutz

22.06.2026 08:16 Uhr | Lesezeit: 3 min
Stockbild Versicherungsbaschluss
Lieferkettenkrisen erhöhen Versicherungsrisiken (Symbolbild)
© Foto: Freedomz/ AdobeStock

Globale Krisen beeinflussen Transportversicherungen. Spediteure müssen Pflichten beachten, sonst droht im Schadensfall der Verlust des Schutzes.

Geopolitische Krisen wie die Sperrung der Straße von Hormus haben direkte Auswirkungen auf den Versicherungsschutz im internationalen Güterverkehr. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik weist darauf hin, dass Spediteure ihre Informationspflichten und vertraglichen Obliegenheiten in solchen Situationen besonders sorgfältig beachten müssen.

Versicherungsschutz hängt vom Einzelfall ab

Welche Pflichten konkret gelten, hängt maßgeblich von der Rolle des Spediteurs im Versicherungsverhältnis ab. Organisiert ein Spediteur den Versicherungsschutz im eigenen Namen, fungiert er in der Regel als Versicherungsnehmer und trägt entsprechende Verantwortung.

Ist hingegen der Kunde selbst Versicherungsnehmer, liegen die Hauptpflichten bei ihm – der Spediteur übernimmt dann meist eine unterstützende Rolle.



Politische Risiken oft ausgeschlossen

Ein zentrales Problem: Schäden durch Krieg, Terror oder politische Konflikte sind in vielen Transportversicherungen grundsätzlich ausgeschlossen.

Solche Risiken können nur durch spezielle Kriegs- oder Kriegsklauseln abgesichert werden. Allerdings könnten Versicherer diese Zusatzdeckungen in Krisensituationen einschränken oder kündigen.

Zudem gilt: Transportversicherungen decken in der Regel nur Sachschäden oder Verlust der Ware, nicht jedoch Folgekosten wie:

  • Verzögerungen
  • Vertragsstrafen
  • oder Schadensersatzforderungen

Änderungen im Transportablauf kritisch

Krisen wie Blockaden oder Routenänderungen können den Versicherungsschutz beeinflussen. Besonders relevant sind:

  • Verzögerungen im Transportablauf
  • Abweichungen von der geplanten Route
  • sowie ein vorzeitiges Ende des Transports („End of Voyage“)

Diese Veränderungen gelten häufig als Gefahrerhöhung und müssen dem Versicherer gemeldet werden.



Informationspflichten entscheidend

Unternehmen sind verpflichtet, wesentliche Änderungen im Transportverlauf unverzüglich anzuzeigen. Wird dies versäumt und erhöht sich dadurch das Risiko eines Schadens, kann der Versicherer im Ernstfall die Leistung verweigern.

Diese Pflicht gilt auch bei:

  • längeren Liegezeiten von Schiffen
  • Umladungen oder Zwischenlagerung
  • sowie Änderungen des Zielhafens

Unsicherheiten bei Zwischenlagerung

Wird Ware in einem Nothafen ausgeladen und später weitertransportiert, kann der Versicherungsschutz zeitweise unterbrochen werden. Für Lagerungskosten oder Umladungen besteht jedoch häufig weiterhin Deckung.

Bedeutung für Transport und Logistik

Die Entwicklungen zeigen, dass Versicherungsschutz im globalen Handel zunehmend komplexer wird. Für Unternehmen bedeutet das:

  • erhöhte Anforderungen an Risikomanagement und Kommunikation
  • steigende Bedeutung von Vertragskenntnis und Dokumentation
  • sowie ein wachsender Abstimmungsbedarf entlang der Lieferkette

Gerade in Krisenzeiten wird der richtige Umgang mit Versicherungen zu einem entscheidenden Faktor für wirtschaftliche Stabilität.


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