Die Mitglieder des Bundesverbands Paket- und Expresslogistik (BPEX) verpflichten sich zur digitalen Arbeitszeiterfassung. Der Verband will damit faire Arbeitsbedingungen stärken und fordert eine gesetzliche Pflicht zur digitalen Zeiterfassung für alle gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland.
Der Verband will dieselben Anforderungen zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten auch bei seinen Vertragspartnern durchsetzen. Nach Ansicht des BPEX sorgt dies unter anderem für mehr Transparenz, faireren Wettbewerb und bessere Kontrollmöglichkeiten für Behörden.
Verband fordert bundesweite Pflicht zur digitalen Zeiterfassung
Man verstehe die Initiative als Signal an den Gesetzgeber, wie der Verband weiter mitteilt. Er fordert, eine digitale und überprüfbare Arbeitszeiterfassung gesetzlich für alle gewerblichen Tätigkeiten in Deutschland unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten zu verankern.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 steht fest, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit der Angestellten systematisch erfassen müssen. Trotz der bestehenden Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Einen gesetzlichen Rahmen und damit standardisierte Vorgaben gibt es bisher nicht. Der Gesetzgeber hat es noch nicht geschafft, sich auf eine entsprechende Reform des Arbeitszeitgesetzes zu einigen.
Analoge Systeme bieten laut Verband Schlupflöcher
Die Initiative des Verbands will die aktuell bestehende Gesetzeslücke für die Paketbranche mit ihrem Standard schließen. Analoge Erfassungssysteme böten derzeit Schlupflöcher und begünstigen unfaire Wettbewerbsbedingungen, teilt er weiter mit.
Digitale Arbeitszeiterfassung soll fairen Wettbewerb in Paketbranche stärken
Warum der Verband in der digitalen Erfassung einen wichtigen Schritt sieht, erläutert BPEX-Vorsitzender Marten Bosselmann. „Wir führen die digitale Arbeitszeiterfassung ein, damit jede geleistete Minute verlässlich erfasst und fair bezahlt wird. Das ist ein konkreter Schritt zu mehr Gerechtigkeit im Arbeitsalltag“, so der BPEX-Vorsitzende.
„Ehrliche Unternehmen müssen vor unfairem Preisdruck geschützt werden, der durch gesetzeswidriges Handeln entsteht“, mahnt Bosselmann. „Mit dieser Initiative schaffen wir gleiche Bedingungen für alle.“
Neue Vorgaben gelten für Zustellnetzwerke und Behördenkontrollen
Der Verbands-Beschluss beseitige schwerfällige analoge Überprüfungen, heißt es in der Mitteilung weiter. Wer auf digitale Zeiterfassung setze, ermögliche den zuständigen Behörden eine direkte Kontrollierbarkeit.
Die neuen Vorgaben sollen nach dem Willen des Verbands nicht auf die Mitgliedsunternehmen beschränkt bleiben. Die Mitglieder können trotz des Beschlusses nicht darauf verzichten, ihre Leistungen arbeitsteilig mit Hilfe von Vertragspartner zu erbringen. Grund dafür seien die Marktstrukturen.
Wichtig sei, dass dieselben hohen Standards für faire Arbeitsbedingungen im gesamten Netzwerk gelten müssen, stellen sie klar. Die Qualitätsstandards sollen auch für Vertragspartner in der Zustellung gelten.