Was ist der digitale Tachograph?
Das digitale Kontrollgerät ermöglicht das Aufzeichnen, Speichern, Anzeigen, Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrers. Es besteht aus einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber und einer Fahrzeugeinheit. Das Gerät hat vier Betriebsarten: Betrieb, Werkstatt, Unternehmen und Kontrolle.
Was wird im digitalen EG-Kontrollgerät gespeichert?
Der elektronische Fahrtenschreiber speichert u.a. die Herstellerdaten des Kontrollgerätes, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und -Registrierungsnummer sowie die Identität und Aktivitäten des Fahrers. Ferner sammelt das Gerät in seinem Massenspeicher Informationen zu Geschwindigkeit, Kilometerstand, Werkstattprüfungen und Kontrollaktivitäten.
Welche Fahrzeuge müssen mit dem Digital-Tacho ausgerüstet werden?
Seit 1. Mai 2006 müssen europaweit neu zugelassene Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht und alle Omnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem elektronischen Fahrtenschreiber ausgestattet werden.
Was geschieht mit dem analogen Fahrtenschreiber?
Da keine generelle Pflicht zur Nachrüstung des Fahrzeugbestandes besteht, werden in der EU über Jahre hinweg Nutzfahrzeuge mit digitalen und mit analogen Tachographen parallel betrieben.
Was sind Kontrollgerätekarten?
Für die Nutzung und Bedienung des digitalen Tachographen gibt es vier Kontrollgerätekarten: Fahrerkarte, Unternehmenskarte, Werkstattkarte und Behördenkarte. Die personalisierten Chipkarten identifizieren den Nutzer. Je nach Zugriffsrecht ermöglichen sie das Anzeigen, Ausdrucken und Herunterladen der im Kontrollgerät gespeicherten Daten.
Was kosten die Gerätekarten?
Je nach Kontrollgerätekarte werden derzeit zwischen 30 und 52 Euro fällig. Der Preisrahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das Kraftfahrt-Bundesamt und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.
Wo sind Kontrollgerätekarten erhältlich?
Je nach Tachographenkarte gibt es unterschiedliche Ausgabestellen in den Bundesländern. So werden etwa Unternehmenskarten beim TÜV, der Dekra oder der Gewerbeaufsicht ausgegeben. Werkstattkarten wiederum sind bei Fahrerlaubnisbehörden, Arbeitsschutzämtern, oder der Kreis-/Stadtverwaltung erhältlich.
Welche Verordnungen sind für die Einführung des Digital-Tachos verbindlich?
Die einschlägigen Rechtsgrundlagen sind die Verordnungen EWG 3820/85 (Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr) sowie EWG 3821/85 (EG-Kontrollgerät). Die Verordnung EG 2135/98 regelt die Einführung des digitalen Tachographen. Im Anhang 1B (EG-Verordnung 1360/2002) sind die technischen Spezifikationen der Kontrollgeräte definiert.
Welche Behörden übernehmen die Kontrolle?
Die Kontrolle ändert sich durch die Art der verwendeten Geräte nicht. Zur Einhaltung der EG-Sozialvorschriften des Fahrpersonals werden wie bisher Beamte des Bundesamts für Güterverkehr, der Polizei und der Gewerbeaufsicht eingesetzt. Sie führen Kontrollen auf der Straße und in den Betrieben durch.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Informationen speziell zu den Kontrollgerätekarten gibt es in großem Umfang auf der Homepage des BAG.