(vr/dw) - Die EU-Kommission hat ein Prüfverfahren eingeleitet, durch das die Frage geklärt werden soll, ob die italienische Regierung dem Lkw- und Bushersteller Iveco Beihilfen für das Entstehen einer Modellreihe leichter Nutzfahrzeuge gewähren darf. Die Kommission bezweifelt, dass die beantragte finanzielle Unterstützung von 32,6 Millionen Mark mit den EU-Rechtsregeln für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen übereinstimmt. Das Projekt betrifft die Erweiterung der Iveco-Produktpalette für leichte Nutzfahrzeuge, auf die rund 20 Prozent des Umsatzes entfallen. Für die neuen Modelle mit Gesamtgewichten zwischen 2,8 und 6,5 Tonnen wurden zwischen 1994 und 1999 Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt. Unklar ist der EU-Kommission der Sinn der beabsichtigten Staatsbeihilfe. Sie könnte nach Ansicht der EU-Wettbewerbshüter dazu führen, dass jeder Kfz-Produzent für jedes neue Modell, das er auf den Markt bringt, von seiner Regierung Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen anfordert. Das würde zu unlauterem Wettbewerb führen. Iveco, ein Tochterunternehmen der Fiatgruppe, baute 1998 in 29 Produktionsstätten 137.000 Fahrzeuge und 363.000 Motoren. Damit wurde ein Umsatz von rund 13 Milliarden DM erzielt.
Darf der Italienische Staat Iveco mit 32,6 Millionen Mark unterstützen?
Iveco hat beim Staat eine Unterstützung von 32,6 Millionen Mark für die Erweiterung der Produktpalette beantragt