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Bundeswirtschaftsministerium: Bei Cosco-Erwerb genau hinsehen

19.04.2023 10:53 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die Einstufung des Terminals als kritische Infrastruktur hat die Lage noch einmal verändert
© Foto: Christian Charisius/dpa/picture-alliance

Nachdem das Terminal Tollerort als kritische Infrastruktur eingestuft wurde, will das Bundeswirtschaftsministerium den Einstieg von Cosco noch einmal prüfen.

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Das Bundeswirtschaftsministerium will sich den umstrittenen Einstieg des chinesischen Staatskonzerns Cosco bei einem Hamburger Container-Terminal noch einmal genau ansehen. Das Ressort prüft derzeit die Auswirkungen neuer Erkenntnisse auf eine frühere Entscheidung, wie aus einem der „Deutschen Presse-Agentur“ vorliegenden Schreiben des Ministeriums an den Wirtschaftsausschuss des Bundestags hervorgeht.

Grund ist, dass das Terminal Tollerort inzwischen als kritische Infrastruktur eingestuft wird. Cosco wollte ursprünglich 35 Prozent der Betriebsgesellschaft der Container Terminal Tollerort GmbH übernehmen und das Terminal im Gegenzug zum bevorzugten Umschlagplatz in Europa aufwerten. In der Bundesregierung war jedoch ein politischer Streit entbrannt über die Frage, ob eine chinesische Beteiligung zugelassen werden soll. Das Kabinett beschloss im vergangenen Oktober eine sogenannte Teiluntersagung, die nur einen Anteilserwerb von Cosco unter 25 Prozent zulässt. Ein weitergehender Erwerb oberhalb dieses Schwellenwerts wurde untersagt.

Terminal als kritische Infrastruktur eingestuft

Die Entscheidung beruhte aber auf der Annahme, dass das Terminal kein Betreiber einer kritischen Infrastruktur ist, wie aus dem Ministeriumsschreiben hervorgeht. Damit einher sei die Annahme gegangen, dass die Prüfeintrittsschwelle in der Investitionsprüfung bei 25 Prozent lag und Cosco somit auch ohne Genehmigung Stimmrechte unterhalb von 25 Prozent hätte erwerben können. Tatsächlich habe die Prüfeintrittsschwelle aber laut Außenwirtschaftsverordnung bei zehn Prozent gelegen.

Der Grünen-Abgeordnete Felix Banaszak sagte gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“, es sei „ein großer Fehler, dass der Bundeskanzler die vollständige Untersagung der Beteiligung verhindert hat und nur eine Teiluntersagung möglich war, auch wenn diese Notlösung den Schaden immerhin begrenzt hätte“. Nach der Einstufung des Terminals als kritische Infrastruktur durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik habe sich die Lage noch einmal verändert. „Die Bundesregierung sollte alle Möglichkeiten nutzen, um den Hafen vor einer chinesischen Einflussnahme zu schützen.“ (tb/dpa)

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