Bundestag und Bundesrat beschließen Tankrabatt

24.04.2026 13:05 Uhr | Lesezeit: 4 min
Tankstellenpreise vor bewölktem Himmel
Der steuerliche Tankrabatt soll Unternehmen temporär entlasten - wie schnell er aber wirklich greift, ist unklar 
© Foto: Deborah Baran/VerkehrsRundschau

Bundestag und Bundesrat haben die befristete Senkung der Spritsteuern beschlossen. Ab Anfang Mai sollen Diesel und Benzin um rund 17 Cent pro Liter günstiger werden – Experten erwarten jedoch keinen sofortigen Preiseffekt.

Der Bundestag hat am 24. April den Tankrabatt zur Entlastung bei den Spritpreisen beschlossen. Damit werden die Steuern auf Diesel und Benzin von Anfang Mai bis Ende Juni um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das so genannte Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe hat am gleichen Tag in einer Sondersitzung den Bundesrat passiert. 

Seit Beginn des Iran-Kriegs Ende Februar sind die Spritreise stark gestiegen und liegen trotz eines zwischenzeitlichen Rückgangs noch immer weit über ihren Niveaus vor Kriegsausbruch. Den Staat kostet die Maßnahme rund 1,6 Milliarden Euro.

ADAC rechnet mit schrittweisem Preisrückgang

„Es ist nicht davon auszugehen, dass die Preise am 1. Mai um Mitternacht sofort um die vollen 16,7 Cent sinken“, sagt ADAC-Kraftstoffmarkt-Experte Christian Laberer. „Das war auch 2022 nicht der Fall. Stattdessen sind die Preise sukzessive gefallen.“

Mineralölwirtschaft sagt Weitergabe der Entlastung zu

Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie hat angekündigt, dass die volle Steuerersparnis weitergegeben werden soll, wies aber darauf hin, dass dies auch von anderen Preisentwicklungen überlagert werden kann.

Kartellamt will genau hinsehen

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat die Erwartung geäußert, dass die Senkung der Mineralölsteuer komplett an die Verbraucher weitergegeben wird. Er sagte am Freitag im rbb24 Inforadio, die Konzerne sollten das als Verpflichtung verstehen. Wenn nicht, könne das Kartellamt aber nicht direkt dagegen vorgehen:

„In dem Moment der Steuersenkung können wir nicht eingreifen, eben weil die Absenkung um 17 Cent nicht verpflichtend ist. Mit anderen Worten, die Unternehmen, die es nicht machen würden, würden sich auch nicht rechtswidrig verhalten, zumindest würden sie nicht gegen Kartellrecht verstoßen“, sagte Mundt. Überprüft werden könne das aber im Nachhinein.

„Wir werden uns daher verschiedene Dinge ansehen im Rahmen der Maßnahmen, die der Bundestag bereits beschlossen hat - die Umkehrung der Beweislast, was die Kosten der Unternehmen betrifft. Im Rahmen dieser generellen Maßnahmen können wir uns das dann anschauen. [...] Aber am 1. Mai selbst oder am 2. oder 3. Mai werden wir sicherlich nicht ad hoc eingreifen können“, so Mundt.

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag wurde am 24. April um 13:05 aktualisiert (Zustimmung Bundesrat).

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