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Bundestag beschließt neues Versicherungsvertragsrecht

06.07.2007 16:58 Uhr

Beratungs-, Aufklärungs-, und Informationspflichten der Versicherungsunternehmen überarbeitet: Neuregelung stärkt die Rechte für Versicherungsnehmer

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Berlin. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag die Reform des Versicherungsvertragsrechts verabschiedet. „Die Kundinnen und Kunden sind die Gewinner der Reform“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Die neuen Regelungen sehen unter anderem eine bessere Beratung und Information der Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss sowie die Dokumentation des Beratungsgesprächs vor. Zudem müssen Versicherungsnehmer künftig vor Vertragsschluss nur noch solche Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer vorher schriftlich gefragt hat. Eine weitere wesentliche Änderung ist der Wegfall des „Alles-oder-Nichts-Prinzips“. Während der Versicherungsnehmer bisher bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Handeln keine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag hatte, gilt dies künftig nur noch für Vorsatz. Bei grob fahrlässigen Verstößen gegen Obliegenheiten kann die Versicherung die Leistung zwar kürzen, aber nicht mehr gänzlich versagen. Das neue Versicherungsvertragsrecht wird zum 1.Januar 2008 in Kraft treten. (kap)

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