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Bundesnetzagentur nimmt das Briefporto unter die Lupe

07.01.2021 09:16 Uhr
Bundesnetzagentur nimmt das Briefporto unter die Lupe
Die Erhöhung des Briefportos der Deutschen Post im Jahr 2019 ist aus Sicht des Kölner Verwaltungsgerichts rechtswidrig
© Foto: Oliver Berg/dpa/picture-alliance

Nach zwei Gerichtsentscheidungen könnte das Briefporto der Deutschen Post früher als bisher geplant geändert werden.

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Bonn. Nach zwei Gerichtsentscheidungen könnte das Briefporto der Deutschen Post früher als bisher geplant geändert werden. Die Bundesnetzagentur kündigte am Mittwoch an, „die Möglichkeit der Erteilung einer neuen Entgeltgenehmigung“ zu prüfen. Vermutlich leitet sie in den kommenden Wochen ein Verfahren ein, an dessen Ende sie eine Art Preiskorridor vorgibt. Auf dessen Basis müsste die Deutsche Post das Porto neu festlegen, gültig dann wohl ab Herbst 2021 und nicht wie bisher geplant ab Anfang 2022.

Unklar ist, ob das Porto dann sinkt – würde das jetzt gültige Postgesetz nicht geändert, wäre dies vermutlich der Fall. Allerdings könnte der Gesetzgeber das Postgesetz noch so modifizieren, dass der Bonner Konzern das Porto doch nicht senken muss.

Tatsächlich teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch mit, dass man eine Regelungsanpassung vorbereite, um die von Gerichten beanstandeten Punkte „auf eine tragfähige Rechtsgrundlage zu stellen“. Hierbei bezog sich das Ministerium auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2020 und einen am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts, die das Briefporto für rechtswidrig befunden hatten. Geklagt hatte jeweils der Verband der Deutsche-Post-Konkurrenten BIEK.

Der BIEK moniert, dass der Bonner Konzern durch die staatlich gelenkte Briefporto-Höhe seinen Paketbereich quersubventioniere und somit Wettbewerbern Geschäfte schwermache. Bereits im Frühjahr 2020 hatte er vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in Bezug auf das von 2016 bis 2019 gültige Porto recht bekommen, nun verbuchte der Verband in Bezug auf das derzeit gültige Briefporto den nächsten Erfolg vor Gericht.

Das kritisiert das Bundesverwaltungsgericht

Die Richter bemängelten, dass bei der Preiserhöhung der Vergleich zur Kostenentwicklung bei Postgesellschaften anderer europäischer Staaten gemacht wurde – das sei aber nicht durch das Postgesetz abgedeckt gewesen. Diese „Vergleichsmarktbetrachtung“ war für die Deutsche Post positiv, weil sie dadurch mehr Spielraum zur Portoerhöhung bekam. 2019 stieg zum Beispiel das Standardbrief-Porto von 70 auf 80 Cent.

Aus Sicht der oppositionellen FDP begünstigt der Bund schon seit langem den ehemaligen Monopolisten, an dem der deutsche Staat noch immer etwa ein Fünftel der Stimmrechte hält. Die Deutsche Post hingegen verweist darauf, dass sie als einziger Dienstleister zur Abholung und Auslieferung von Briefen überall in Deutschland verpflichtet sei und daher deutlich höhere Kosten habe als Wettbewerber. (dpa/ag)

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