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Bundeskabinett beschließt neues Klimaschutzgesetz

12.05.2021 13:23 Uhr
CO2-Preis, Klimaschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung mit einem Urteil verpflichtet, beim Klimaschutzgesetz nachzubessern
© Foto: Ohde/Bildagentur-online/picture-alliance

Das Bundeskabinett hat eine Neuauflage des Klimaschutzgesetzes beschlossen, wonach das Ziel der Treibhausgasneutralität um fünf Jahre vorgezogen wird. Gesetzliche Zielvorgaben und eine Erhöhung des CO2-Preises alleine werden aber nicht reichen, mahnt der Branchenverband DSLV.

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Berlin. Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden und bekommt bis dahin verbindliche Emissionsziele für die 20er und 30er Jahre. Das ist der Kern des neu aufgelegten Klimaschutzgesetzes, das das Bundeskabinett am 12. Mai beschlossen hat. Bislang hatte die Bundesregierung bis 2050 angestrebt, nur noch so viele Treibhausgase auszustoßen, wie wieder gebunden werden können.

Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gilt ein neues Zwischenziel von 88 Prozent Minderung. Die Klimaschutzanstrengungen sollen so bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden. Dazu hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung Ende April mit einem Urteil verpflichtet. 

Der Gesetzentwurf enthält auch neue Jahresemissionsmengen für die Jahre 2023 bis 2030 in den einzelnen Wirtschaftssektoren wie Verkehr oder Industrie. Den Löwenanteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden dem neuen Gesetz zufolge die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Über die Sektorziele hinaus gibt das Gesetz einen Fahrplan für die Reduktion von Treibhausgasen im Zeitraum zwischen 2031 und 2040 vor.

Sofortprogramm mit ersten Maßnahmen geplant

Darüber hinaus will die Bundesregierung in den kommenden Wochen ein Sofortprogramm mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaziele auf den Weg bringen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts hervor. Darin vorgesehen ist unter anderem auch, dass Vermieter künftig die Hälfte der Kosten für den seit 1. Januar geltenden CO2-Preis auf Öl und Gas tragen sollen.

„Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch.

DSLV fordert Sychronisierung der Ziele mit Technologiefortschritten 

In einer ersten Reaktion zum neuen Klimaschutzgesetz mahnt der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik an: „Gesetzliche Zielvorgaben und eine Erhöhung des CO2-Preises alleine werden die Verkehrswende nicht beschleunigen, wenn die Schritte auf dem Weg zum Ziel nicht beschrieben und die Instrumente nicht vorhanden sind.“ Der beabsichtigte Lenkungseffekt hin zu emissionsfreien Logistikprozessen werde nur erfolgreich, wenn es für die Speditionshäuser echte Alternativen, nämlich Null-Emissions-Lkw und eine leistungsfähige Schiene gebe. Hierfür brauche es weitere Technologiefortschritte, also serienreife, flächendeckend verfügbare Lkw-Antriebstechnologien und vor allem auch eine stabile Auflade- und Betankungsinfrastruktur in ganz Europa.

Der Verband fordert zudem Kontinuität bei den bereits eingeleiteten, finanziellen Anreizen und Förderprogrammen der Bundesregierung weit über diese Legislaturperiode hinaus. Nur so könnten die Mehrkosten für die Wirtschaft in Milliardenhöhe, die durch die hohen Investitionsaufwendungen für technologisch völlig neue Fuhrparks bei gleichzeitiger Entwertung der Bestandsfahrzeuge entstehen, abgemildert werden. Auch dürfe die weitere, steuerfinanzierte Ertüchtigung der Schiene für ein dichtes Verkehrsnetz, ausgebaute Gleisanschlüsse und einen starken kombinierten Verkehr nicht abreißen.

Zulieferer gefordert

„Die Erreichung der Klimaziele gelingt nur durch eine Kombination verschiedener Instrumente. Der aktive Beitrag der Logistikbranche muss deshalb flankiert werden von ihren Zulieferern, d. h. den Nutzfahrzeugherstellern, der Energiewirtschaft und auch der öffentlichen Hand“, betont DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Das Fundament für das richtungsweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe die amtierende Bundesregierung selbst geschaffen. „Jetzt muss sie aufpassen, dass sie sich auf den letzten Metern nicht noch überhebt und Wirtschaft und Gesellschaft völlig überfordert“, so Huster weiter. Insofern sei der Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, den Verkehrssektor zunächst vom linearen Reduktionspfad zu lösen und das CO2-Einsparungsdefizit mit den bis dahin erreichten Technologiefortschritten ab 2030 nachzuholen, „durchaus diskussionswürdig“, so Huster. (dpa/mh)

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