Die Kontrolle von Geschwindigkeitsverstößen bei Lastkraftwagen liegt nach Angaben der Bundesregierung in der Verantwortung der Polizeibehörden der Bundesländer. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.
Demnach gehört die Ahndung von Tempoverstößen nicht zum Aufgabenbereich des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
BALM führt keine eigenen Daten zu Tempoverstößen
Nach Angaben der Bundesregierung verfügt das BALM auch nicht über Datensätze der Länder, in denen Geschwindigkeitskontrollen, Verstöße oder Bußgeldverfahren bei Lkw zentral erfasst werden.
Entsprechende Informationen werden von den zuständigen Landesbehörden erhoben und verwaltet. Eine bundesweite Übersicht über Kontrollen und Beanstandungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Lkw-Verkehr liegt demnach nicht vor.
Anfrage zu Verkehrssicherheit und Infrastruktur
Hintergrund der Antwort ist eine parlamentarische Anfrage zur Kontrolle des Schwerverkehrs auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen. Dabei ging es unter anderem um mögliche Auswirkungen von Geschwindigkeitsverstößen auf Verkehrssicherheit, Infrastruktur und Umwelt.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Verkehrsüberwachung.
Länder bleiben für Überwachung zuständig
Geschwindigkeitskontrollen zählen zu den klassischen Aufgaben der Polizeibehörden der Länder. Sie entscheiden über Umfang, Durchführung und Auswertung entsprechender Maßnahmen.
Das BALM konzentriert sich dagegen auf andere Kontrollschwerpunkte im Straßengüterverkehr, etwa im Bereich Sozialvorschriften, Kabotage oder technischer Vorschriften.
Diskussion über Kontrolldichte hält an
Die Antwort der Bundesregierung zeigt erneut, dass Daten zur Verkehrsüberwachung im Schwerverkehr vielfach dezentral erfasst werden. Aussagen über die bundesweite Entwicklung von Lkw-Geschwindigkeitsverstößen lassen sich daher nur eingeschränkt treffen.
Die Diskussion über Kontrolldichte und Verkehrssicherheit im Straßengüterverkehr dürfte damit weiterhin ein Thema der Verkehrspolitik bleiben.