Bayern vereinfacht Genehmigungen für Schwertransporte

27.08.2026 09:58 Uhr | Lesezeit: 3 min
Schwertransporter mit Teilen einer Windkraftanlage fährt über die Autobahn
Symbolbild: Neue Regeln für Großraum- und Schwertransporte in Bayern
© Foto: picture alliance/dpa/Robert Michael

Ab September gelten in Bayern neue Regeln für Großraum- und Schwertransporte. Unternehmen profitieren von mehr Flexibilität.

Die bayerische Transportwirtschaft kann sich auf vereinfachte Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte einstellen. Ab dem 1. September 2026 treten neue Regelungen für flächendeckende Dauererlaubnisse in Kraft. Ziel ist es, die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Nach Angaben des BGL Bayern ist die Neuregelung das Ergebnis intensiver Gespräche mit den zuständigen Behörden und stellt eine wichtige Verbesserung für die Branche dar.

Mehr Flexibilität bei Genehmigungsgebieten

Kern der Änderungen ist eine flexiblere Gestaltung der sogenannten Zuständigkeitsbereiche. Künftig können Antragsteller größere zusammenhängende Gebiete innerhalb Bayerns beantragen als bisher.

Voraussetzung bleibt, dass die ausgewählten Bereiche räumlich zusammenhängen und keine Lücken entstehen. Insgesamt können bis zu 25 Zuständigkeitsbereiche in einer flächendeckenden Dauererlaubnis zusammengefasst werden.

Dauererlaubnisse bis zu drei Jahre gültig

Eine weitere Neuerung betrifft die Laufzeit der Genehmigungen. Flächendeckende Dauererlaubnisse können künftig grundsätzlich für bis zu drei Jahre erteilt werden.

Kürzere Laufzeiten müssen besonders begründet sein oder ausdrücklich vom Antragsteller gewünscht werden.


Regelungen für Fahrzeuge und Strecken

Die neuen Vorgaben definieren weiterhin Grenzen für Gewichte und Fahrzeugkombinationen. Erlaubt bleiben unter anderem Gesamtgewichte von bis zu 68 Tonnen für Fahrzeugkombinationen sowie bis zu 60 Tonnen für Autokrane und bestimmte Spezialfahrzeuge.

Genehmigungen beziehen sich grundsätzlich auf das klassifizierte Straßennetz aus Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Gemeindestraßen können nur nach gesonderter Beantragung und Prüfung einbezogen werden.



Keine feste Obergrenze für Genehmigungen

Unternehmen können künftig mehrere flächendeckende Dauererlaubnisse parallel besitzen und diese miteinander kombinieren. Eine generelle Begrenzung der Anzahl gibt es nicht.

Darüber hinaus gelten die neuen Regelungen weitgehend auch für entsprechende Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung.

Planungssicherheit für die Branche

Für Unternehmen aus dem Schwertransportbereich bedeuten die Änderungen vor allem mehr Flexibilität bei der Einsatzplanung. Größere zusammenhängende Genehmigungsräume und längere Laufzeiten sollen den organisatorischen Aufwand reduzieren.

Die Branche sieht in der Neuregelung einen wichtigen Schritt zum Abbau bürokratischer Hürden und zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Bayern.


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