Bummeln nicht erlaubt
Fuhrunternehmer sollten zügig ihre Unterlagen vorbereiten. Für die Steuererklärung 2017 gelten dabei noch die alten Abgabefristen. Erstmals müssen auch Kleinunternehmer die Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch übermitteln.
Fuhrunternehmer sollten zügig ihre Unterlagen vorbereiten. Für die Steuererklärung 2017 gelten dabei noch die alten Abgabefristen. Erstmals müssen auch Kleinunternehmer die Anlage EÜR ausfüllen und elektronisch übermitteln.
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