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BMDV legt Klimaschutz-Sofortprogramm vor

13.07.2022 15:06 Uhr | Lesezeit: 3 min
Volker Wissing, BMDV
Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußerte sich am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin zum Klimaschutz-Sofortprogramm
© Foto: Jörg Carstensen/dpa/picture alliance

Weil der Verkehr im vergangenen Jahr mehr CO₂ ausgestoßen hat, als erlaubt, will Bundesverkehrsminister Wissing mit Sofort-Maßnahmen die Lücke zu den Klimazielen schnellstmöglich schließen.

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Damit der Verkehrssektor seine Klimavorgaben künftig einhält, möchte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) unter anderem die Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Nutzfahrzeuge sowie den Radverkehr ausbauen. Das geht aus einem am Mittwoch vorgelegten Sofortprogramm hervor. Insgesamt umfasst das dreiseitige Papier des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sechs Sofortmaßnahmen, die Wissing in Berlin vorstellte. 

Mehr Geld für Tank- und Ladeinfrastruktur

Für den Ausbau der öffentlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in den kommenden Jahren meldet Wissing mehr Geld im Haushalt an. Es werde davon ausgegangen, dass weitere Haushaltsmittel im Umfang von etwa acht Milliarden Euro erforderlich seien, heißt es. Zudem strebt das BMDV den Aufbau von 300 Kilometer Oberleitungs-Pendelstrecken für O-Lkw an.

Weiter will Wissing die Förderung effizienter Lkw-Trailer ausbauen: Um die Energieeffizienz im Straßengüterverkehr zu verbessern, soll die Förderung von Effizienzmaßnahmen und Innovationen verstärkt werden. Zu diesem Zweck soll das Förderprogramm „Flottenerneuerungsprogramm für schwere Nutzfahrzeuge" künftig als Komponentenförderung ausgestaltet sein, auf dessen Basis insbesondere die Anschaffung von CO2-senkender Zusatzausstattung neuer Anhänger und Auflieger bezuschusst werden soll. Insgesamt sollen für den „Ausbau der Förderung effiziente Trailer“ mindestens 256 Millionen Euro im laufenden Jahr zur Verfügung stehen (76,8 Mio. € in 2023, 90 Mio. € in 2024 und 90 Mio. € in 2025).

Wissing musste ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen, weil der Verkehrssektor im vergangenen Jahr die im Klimaschutzgesetz festgelegte CO2-Jahresemissionsmenge um etwa drei Millionen Tonnen CO2 überschritten hat. Mit dem Maßnahmenpaket werde die Differenz vollständig ausgeglichen, so Wissing.

Weiterhin kein Tempolimit geplant

Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen lehnte Wissing erneut ab. Er müsse abwägen zwischen der schnellen Erreichung der Klimaziele und den Anforderungen und auch der Akzeptanz der Gesellschaft für Maßnahmen andererseits, sagte er.

Das BMDV teilte mit, dass gemäß dem Klimaschutzgesetz die Bundesregierung im nächsten Schritt über die vorgelegten Maßnahmen berate und diese schnellstmöglich beschließe. Vor Erstellung der Beschlussvorlage über die Maßnahmen würden diese dem Expertenrat für Klimafragen zur Prüfung der zugrunde gelegten Annahmen zur Treibhausgasreduktion übermittelt. Parallel dazu liefen die Abstimmungen zur Finanzierung unter anderem im Rahmen der Verhandlungen zum Energie- und Klimafonds. Zur Tatsache, dass die Bundesregierung bisher kein gesamtes Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt hat, sagte Wissing, es gebe noch Gesprächsbedarf. Er sei davon überzeugt, dass man hier sehr schnell vorankommen könne und bereit, Kompromisse einzugehen.

Kritik auch von den Ampel-Partnern

Wissings Sofortprogramm stieß auf große Kritik, auch von den Grünen als Koalitionspartner. Wissing müsse effektive Maßnahmen vorlegen, statt sich im Klein-Klein zu verlieren, sagte die Grünen-Energiepolitikerin Lisa Badum. „Es liegen so viele Maßnahmen auf dem Tisch: Abbau der klimaschädlichen Subventionen oder die Reform des Dienstwagenprivilegs und der Kfz-Steuer. Das Ministerium muss runter von der Bremse und jetzt die Mobilitätswende anschieben.“ Greenpeace-Sprecherin Marion Tiemann sagte: „Volker Wissing flüchtet sich beim Klimaschutz in nebulöse Förderzusagen und blockiert weiter schnell wirksame Schritte wie ein Tempolimit.“

Auch die Deutsche Umwelthilfe bewertete die Maßnahmen als „unzureichend“ und kündigte an, „diesen klaren Verstoß gegen das Klimaschutzgesetz in den bereits beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg anhängigen Klimaklagen prüfen zu lassen.“ Gegebenenfalls wolle man „die Bundesregierung zu zwingen, ausreichend wirksame Maßnahmen im Gebäude- und Verkehrsbereich durchzusetzen.“  (dpa/sn)

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