Bitte testen!
Arbeitgeber müssen seit 20. April allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, Corona-Tests anbieten. Wer bekommt wie oft Testangebote? Und was ist, wenn sich Mitarbeiter weigern?
Nun ist es amtlich: Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Mitarbeitern seit dem 20. April verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn diese nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Die Kosten für die Tests müssen die Arbeitgeber tragen. Das ergibt sich aus der geänderten Corona-Arbeitsschutzverordnung, die zunächst bis Ende Juni 2021 gilt. "Es handelt sich aber nur um eine Angebotspflicht für die Unternehmen - eine Testpflicht für die Arbeitnehmer gibt es nicht", betont Frauke Kamp, Referentin für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht von der IHK für München und Oberbayern in München (siehe Seite 37). Nach dem Wortlaut der Verordnung müssen die Arbeitgeber nicht dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben.
Bereits zum 23.April wurde die Corona-Arbeitsschutzverordnung erneut geändert: § 5 Abs. 1 der Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Arbeitgeber nunmehr…