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BGL-Empfehlung: Maut nur unter Vorbehalt zahlen

24.11.2012 16:37 Uhr
BGL-Empfehlung: Maut nur unter Vorbehalt zahlen
Der BGL bleibt an seiner Mautklage dran, so Hautpgeschäftsführer Karlheinz Schmidt
© Foto: BGL

Unternehmer sollten die Maut nur unter Vorbehalt zahlen, empfahl BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt bei mehreren Veranstaltungen.

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Soltau. Er könne nur empfehlen, Einsprüche gegen die Gebührenbescheide einzulegen, wenn man die Maut zahle, äußerte sich der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) Karlheinz Schmidt unter anderem bei der Jahreshauptversammlung des Gesamtverbands Verkehrsgewerbe Niedersachsen in Soltau. Der BGL sei überzeugt, so Schmidt, dass die Gebührenbescheide in dieser Form nicht Bestand hätten, da die Grundlagen nicht sauber gerechnet seien. „Wer solche Milchmädchenrechnungen abliefert, muss sich nicht wundern, wenn er vom Gericht abgewatscht wird“, kommentierte er das Wegekostengutachten, das vom Oberverwaltungsgerichts NRW als nichtwirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung beurteilt wurde. Vorausgegangen war die Klage eines Unternehmers. Der BGL, der ebenfalls eine Mautklage angestrengt hat, „bleibt hier weiter dran“, so Schmidt. Man sei gespannt, was das Urteil des Oberverwaltungsgerichts letztlich bedeute, erklärte er.

Bereits 2009 hatte der BGL ein Vorbehaltsschreiben an das BAG empfohlen, mit dem Unternehmer sich vorbehalten können, eine gerichtlich für unzulässig erklärte Autobahnmaut zurückzufordern. Momentan sind die rechtlichen Folgen des aktuellen Urteils unklar, da die Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. (bb)

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KOMMENTARE


Thorsten Schricker

26.11.2012 - 18:42 Uhr

Hallo!Es ist ein netter kleiner Teilerfolg, den sich der Transportunternehmer da vorm Oberverwaltungsgerichts NRW erstritten hat. Man sollte aber nicht vergessen, dass es dem Unternehmer eigentlich nur um die angeblich ungerechte Mautspreizung innerhalb der Schadstoffklassen der Mauthöheverordnung ging und nicht um die Maut an sich. Es dürfte jedem Güterkraftverkehrsunternehmer hinreichend klar sein, dass es wahrschinlicher ist, dass es in der Hölle Bodenfrost gibt und Ostern und Weihnachten auf den selben Tag fallen, als das die deutsche Bundesregierung auch nur anteilig Maut an Transportunternehner rückvergütet. Es sieht mir hier eher nach einem willkommenen Rechtfertigungsgrund für die seit Jahren erfolgslose Mautklage seitens des BGL aus. Warum befasst sich unser Dachverband nicht zunächst einmal mit den unerträglichen hohen Dieselpreisen? In anderen europäischen Ländern gab es hier bereits Steuerrücknahmen für das dortige Transportgewerbe.Gruß T.S.


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