Hamburg. Auf der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) haben die Sitzungsteilnehmer dem Fusionsvertrag mit der Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft (GroLa BG) zugestimmt, deren Gremien diesen Beschluss bereits Ende September gefasst hatten. BGF und GroLa BG gehören zu den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung, die in Deutschland nach Branchen gegliedert ist. Die Überführung in eine gemeinsame Verwaltungsgemeinschaft soll bis zum Jahr 2011 abgeschlossen sein. Das gaben die Vorstandsvorsitzenden beider Berufgenossenschaften heute in Hamburg bekannt. Klaus Peter Röskes, der als Vertreter der Arbeitgeber im jährlichen Wechsel mit dem Versichertenvertreter Manfred Rosenberg dem BGF-Vorstand vorsitzt, hob die Chancengleichheit für alle Logistikdienstleister im Bereich der Sozialversicherung hervor, die sich durch die Fusion ergebe. Durch das Zusammengehen sind nun Transportunternehmer und Spediteure unter einem gemeinsam Dach. Die Fusion gebe den Unternehmen Planungssicherheit, so Röskes: „Der Unternehmer hat durch die Fusion die Sicherheit, dass die Unfallversicherung erhalten bleibt und dass es die günstigste Art ist, seine Mitarbeiter zu versichern.“ Der alternierende Vorstandsvorsitzende der GroLa BG, Hubertus Ritzke, erhofft sich von der Fusion „die Schaffung einer schlagkräftigen Organisation, die den wirtschaftlichen Veränderungen der vergangenen 30 Jahre Rechnung trägt“. Einen Namen für die neue Organisation gibt es noch nicht. Er soll über eine Befragung der über 2000 Mitarbeiter beider Berufsgenossenschaften ermittelt werden. Wie in Hamburg verlautbart wurde, sollen die Standorte Hamburg (BGF) und Mannheim (GroLa BG) erhalten bleiben. Die BGF verfügt derzeit über knapp 1,3 Millionen Versicherte und rund 179.000 Mitgliedsunternehmen, die GroLa BG über knapp 2,2 Millionen Versicherte und rund 120.000 Mitgliedsunternehmen. (wa/tbu)
BGF und GroLa BG besiegeln Fusionierung
Die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen und die Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft stimmen dem Zusammenschluss der beiden branchenbezogne Unfallversicherungsträger zu