Ohne ein Eingreifen der Politik drohen ab 2026 Trassenpreissteigerungen für den Schienengüterverkehr von bis zu 35 Prozent. Davor warnt der Verband Die Güterbahnen im Vorfeld der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 im Bundestag.
Auch ein vorliegender Gesetzentwurf „zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs“ würde in seiner derzeitigen Fassung nicht ausreichend sein. Mit dem Entwurf steige der Preis immer noch um 16 Prozent, so der Verband.
Die Bundesregierung hat den Entwurf Bundestag und Bundesrat zur weiteren Beratung übergeben. Die Parlamentarier müssen das Gesetz letztendlich verabschieden.
Kritik an Bundeshaushalt und Gesetzentwurf
So kritisiert der Verband das bisherige haushälterische Vorgehen der Deutschen Bahn, das derzeit auch im Bundeshaushalt 2025 möglich wäre. Der Konzern stelle Eigenkapital zur Verfügung, statt wie üblich Baukostenzuschüsse auszuzahlen. Auf diese Weise umgehe er die Schuldenbremse.
Der vorliegende Gesetzentwurf sollte zudem von den Politikern im Bundesrat und Bundestag nach Ansicht des Verbandes noch nachgebessert werden. Im parlamentarischen Verfahren könnten die Politiker den Gewinnanspruch der DB InfraGo vollständig streichen.
Das würde zu einer finanziellen Gleichbehandlung aller Verkehrsträger führen, meinen die Güterbahnen. Weder die Autobahn GmbH noch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hätten je den Auftrag gehabt, einen üppigen Gewinn mit der Infrastruktur zu erwirtschaften.
Güterbahn-Verband fordert Umwandlung von Milliarden-Tranche
Der Verband wendet sich an die Politiker und schlägt konkret diese Änderungen vor:
- Keine Auszahlung der noch ausstehende Tranche von 4,25 Milliarden Euro Eigenkapital an die Deutsche Bahn,
- Stattdessen Umwandlung in trassenpreisneutrale Baukostenzuschüsse Im Rahmen der der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025,
- Begrenzung die Eigenkapitalrendite der Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn, der DB InfraGo auf 0,0 Prozent im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
- Bisher ist im Entwurf eine Begrenzung der Eigenkapitalrendite auf 2,2 Prozent vorgesehen.
Nullrunde bei Trassenpreisen möglich
„Mit dem vollständigen Aussetzen des Gewinnanspruchs wäre eine Nullrunde bei den Trassenpreisen möglich“, ist Neele Wesseln, Geschäftsführerin der Güterbahnen überzeigt. Das würde einer Verkehrsverlagerung von der Schiene zurück auf die Straße entgegenwirken.
Grundsatzreform des Trassenpreissystems ab 2028 denkbar
Darüber hinaus sei aber eine grundsätzliche Reform des Trassenpreissystems dringend erforderlich: „Wir brauchen einen Perspektivwechsel: Nicht immer mehr Fördergelder, um den Trassenpreis künstlich zu senken, sondern einen Trassenpreis, der von vornherein wettbewerbsfähig ist.“
Der Verband schlägt ein grenzkostenbasiertes wachstumsorientiertes Modell vor. Bis eine solche Reform Wirkung zeigt, würde es noch Jahre dauern. Der Verband geht davon aus, dass diese frühestens 2028 greifen könnte.