Berlin. Nach Ansicht des Bundesverband der Kurier-, Express und Postdienste geht der jetzige Gesetzentwurf zum Mindestlohn an der Realität in vielen Branchen vorbei weil er ausschließlich zeitbezogene Mindestlöhne zulässt. Dies passe nicht z Branchen, die wie die KEP-Branche vor allem leistungsbezogene Löhne, wie Stückvergütung, bezahlen.
Der Verband appellierte in einer Mitteilung an die Bundestagsabgeordneten, sich für die Verankerung des Leistungslohns im Mindestlohngesetz einzusetzen.
Sofern Unternehmen nachweisen, dass die Leistungsvorgaben es den Arbeitnehmern ermöglichen, den gesetzlichen Mindestlohn im Regelfall zu erreichen, müsse auch diese Art der Entlohnung gesetzeskonform sein, fordert der BdKEP. Dass neben dem Stundelohn alternative Entlohnungsverfahren derzeit ausgeschlossen seien, hält der Verband sogar für verfassungswidrig.
Eine weitere Forderung des BdKEP, der sich ausdrücklich zu der geplanten Höhe des Mindestlohns bekennt, ist die Einführung einer Übergangsfrist für strukturschwache Länder bis Ende 2016. Der längere Übergangszeitraum solle es KEP-Unternehmen ermöglichen, sich in diesen Regionen besser auf den Mindestlohn vorzubereiten. (diwi)
T. D.