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Bahn-Privatisierung: Länder geben Kontra

01.08.2007 16:42 Uhr
Alois Rhiel
Einer der Kritiker auf Seiten der Länder: Hessens Verkehrsminister Alois Rhiel (Bild: ddp)
© Foto: Thomas Lohnes/ ddp

Widerstand gegen Bahngesetz bei Länderkonferenz erwartet

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Berlin. Die Verkehrsminister der Bundesländer treffen sich an diesem Donnerstag in Berlin zu einer Sonderkonferenz über die geplante Teilprivatisierung der Deutschen Bahn. Dabei zeichnet sich Widerstand gegen den Gesetzentwurf ab, den das Bundeskabinett vor einer Woche beschlossen hat. Das Gesetz würde dem Bund erlauben, 49 Prozent des Staatskonzerns zu verkaufen. Dabei sollen das Schienennetz samt Energieversorgung und die Bahnhöfe zunächst 15 Jahre im Eigentum des Bundes bleiben. Die Bahn darf diese jedoch wirtschaftlich nutzen. Dem Gesetz müssen der Bundestag und der Bundesrat als Vertretung der Länder zustimmen. Mehrere Länder verlangen Garantien für Investitionen in den Nahverkehr. Nach einem Beschlussvorschlag für die Berliner Konferenz soll der Bund entweder die Hälfte der Nahverkehrsinvestitionen ausschließlich für Regionalnetze und S-Bahnstrecken verwenden oder den Ländern „ein echtes Mitsprache- und Kontrollrecht“ bei der Verwendung dieser Bundesgelder einräumen. Für Investitionen im Nahverkehr stellt der Bund jährlich rund 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Bahn hält die Sorge einzelner Länder für unbegründet, dass die Teilprivatisierung die Qualität des Regionalverkehrs beeinträchtigen würde. Bahn-Vorstandsmitglied Otto Wiesheu sagte am Mittwoch, die Rolle von Bund und Ländern werde durch eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung für das 34 000 Kilometer lange Schienennetz gestärkt. Diese umfasse auch die regionale Infrastruktur. Die Politik bestimme über diesen Vertrag eine klar definierte Netzqualität, die die Bahn einhalten müsse. Sonst drohten strenge Sanktionen, sagte Wiesheu. Beim Verfahren zu Streckenstilllegungen ändere sich bei einer Teilprivatisierung im Vergleich zur bestehenden Rechtslage nichts. „Die DB selbst kann keine Strecken stilllegen.“ Dies könne nur mit Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes, einer Bundesbehörde, geschehen. Wiesheu erinnerte zudem an das seit 1996 gültige Bestellerprinzip im Regional- und Nahverkehr. „Die Länder alleine entscheiden, auf welchen Strecken und in welcher Dichte Zugverkehr von welchem Eisenbahnverkehrsunternehmen gefahren wird.“ (dpa)

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