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BAG: Förderprogramm Weiterbildung startet vier Wochen später

22.03.2016 10:58 Uhr
BAG: Förderprogramm Weiterbildung startet vier Wochen später
Güterverkehrsunternehmen müssen sich einen neuen Tag im Kalender für den Antragsstart des BAG-Weiterbildungs-Programmes markieren
© Foto: Fotolia/T7 Marketing, Montage: VR/Wallnöfer

Zuschüsse für Weiterbildungen können Güterverkehrsunternehmen später als geplant beim BAG beantragen. Künftig läuft der Mittelabruf nach einem neuen Verfahren ab.

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Köln. Der Antragszeitraum für das Förderprogramm Weiterbildung des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) verschiebt sich erneut nach hinten. Wie die VerkehrsRundschau aus Verbändekreisen erfahren hat, können Güterverkehrsunternehmen erst ab dem 2. Mai staatliche Zuschüsse beantragen, weil sich die entsprechende Förderrichtlinie verzögert. Eigentlich sollte es zum 4. April beziehungsweise ursprünglich sogar im Januar losgehen. Verbändevertreter hatten aber gegen die ursprüngliche Förderrichtlinie interveniert, weil sie mit den Antragsmodalitäten nicht einverstanden waren. Statt des bisherigen Budgetverfahrens wollen sie einen schnellern Mittelabfluss, wie er bei den BAG-Förderprogrammen De-Minimis und Ausbildung üblich ist. Deshalb wurde die Richtlinie entsprechend überarbeitet und auf ein Fördertopfverfahren umgestellt.

Hintergrund ist laut dem BAG, dass durch das Budgetverfahren die begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel oftmals über die gesamte Förderperiode gebunden waren. Nach der Abrechnung stellte sich dann häufig heraus, dass Teile der „reservierten“ Haushaltsmittel nicht abgerufen wurden. Hätten diese früher wieder zur Verfügung gestanden, dann wären mehr Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs in den Genuss einer Förderung gekommen und außerdem wären die gebundenen Haushaltmittel im laufenden Haushaltsjahr abgeflossen. Das BAG bewilligt Anträge nun so lange, bis der Fördertopf für 2016 leer ist und stellt dabei strengere Anforderungen: Die beantragten Haushaltsmittel sind nicht mehr in Höhe des je nach Unternehmen maximalen Förderbetrags für das ganze Jahr gebunden, sondern für kurze Fristen und nur im Umfang der geplanten Maßnahmen reserviert. Definitiv Schluss ist am 30. November.

Wer einen oder mehrere Zuschüsse erhalten möchte, hat die geplanten Maßnahmen entsprechend den laufenden Nummern des Förderkataloges in der Richtlinie, die voraussichtlichen Kosten und den Durchführungszeitraum zu benennen. Für die Periode 2016 sind zudem kürzere Verwendungsnachweisfristen vorsehen. Die vom BAG bewilligten Weiterbildungen müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides durchgeführt und vollständig bezahlt werden. Beginnen darf man damit ab der Antragstellung. Verwendungsnachweise müssen Unternehmen spätestens innerhalb eines Monats nach Durchführung der Maßnahmen oder spätestens binnen eines Monats nach Zugang des Zuwendungsbescheides an das BAG übermitteln – das läuft nach demselben Prozedere wie bei dem Antrag ebenfalls über das E-Service-Portal. Geschieht dies nicht rechtzeitig, verfällt der Zuwendungsbescheid und es gibt später kein Geld.

Förderkatalog ähnelt dem von 2015

Unsicher war bis zuletzt, ob die in 2015 reklamierte Förderung von Weiterbildungen gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) gestrichen bleibt. Vorgeschriebene Lehrgänge, Seminare und Schulungen hatte das BAG in der vergangenen Förderperiode nicht mehr bezuschusst. Anlass dafür waren Änderungen im Unionsrecht, an die sich alle EU-Mitgliedstaaten halten müssen, und eine Rüge der Kommission in Brüssel wegen der mangelhaften deutschen Umsetzung.  Laut den neuen Regeln können sich Betriebe, die Güter- oder Werkverkehr betreiben, nur noch Maßnahmen bezuschussen lassen, die nicht durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind. Das bedeutet, einzelne Weiterbildungsmodule und die beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz sowie ADR-Fahrerschulungen und andere zwingend erforderliche Weiterbildungen für bestimmte Transportarten sind weiterhin tabu.

Mit der Förderperiode 2016 erweitert sich der Kreis der Unternehmen, die Geld beim BAG beantragen können. Entsprechend der Mautausweitung auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen gelten künftig auch diese als schwere Nutzfahrzeuge. Als zuwendungsfähige Kosten erkennt die Bundesbehörde je schweres Nutzfahrzeug höchstens 1.500 Euro an. Davon übernimmt sie bei kleinen Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte oder der Jahresumsatz beziehungsweise die Jahresbilanz übersteigt nicht 10 Millionen Euro) inzwischen 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte oder der Jahresumsatz/die Jahresbilanz übersteigt nicht 43 Millionen Euro) 60 Prozent und bei anderen Antragstellern 50 Prozent. In der vergangenen Förderperiode waren es 60 Prozent bei kleinen und mittleren beziehungsweise 50 Prozent bei allen anderen Antragstellern. (ag)

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