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Aufnahme der Briefdienste in Entsendegesetz schreitet voran

12.10.2007 16:44 Uhr

Die Aufnahme der Briefdienstleister in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz hat eine weitere Hürde genommen.

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Berlin. Der Bundesrat erhob in einer ersten Stellungnahme am Freitag keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Voraussetzungen für die Einführung von Briefträger-Mindestlöhnen schaffen soll. Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) dringt darauf, dass dies zeitgleich mit dem Wegfall des Briefmonopols zum 1. Januar 2008 geschieht. Anträge aus den SPD-regierten Ländern Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin zur Einführung flächendeckender Mindestlöhne lehnte die Unionsmehrheit in der Länderkammer ab. In der Debatte sagte der Berliner Sozialsenator Harald Wolf (Linke), die Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes bleibe eine „sozialstaatliche Verpflichtung“. Das Arbeitslosengeld II werde immer mehr zum flächendeckenden, staatlich subventionierten Kombilohn. Ein allgemeiner Mindestlohn von 7,50 Euro – wie ihn auch der DGB fordert – bringe den Sozialkassen Mehreinnahmen von 4,2 Milliarden Euro. Der baden-württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) sprach sich gegen einen „undifferenzierten“ Mindestlohn für alle Branchen aus. Eine solche Lösung verhindere die „Erschließung neuer Beschäftigungsfelder gerade im Niedriglohnsektor“. Zudem bestehe die Gefahr, dass Arbeitsplätze ins Ausland verlagert werden. Die Union auf Bundesebene prüfe deshalb noch, ob der von Post und Verdi ausgehandelte Mindestlohn für Briefträger die Bedingungen für eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfülle. Die Zeitungsverleger, die sich durch die vereinbarten Lohnuntergrenzen von bis zu 9,80 Euro aus dem Briefträger-Markt gedrängt sehen, kritisierten den Beschluss der Länderkammer zum Entsendegesetz: Damit werde dem Wettbewerb und dem Wirtschaftsstandort Deutschland „großer Schaden zugefügt“, sagte ein Sprecher des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Die Gewerkschaft Verdi begrüßte dagegen die Entscheidung des Bundesrates als „Votum gegen um sich greifende Hungerlöhne bei den neuen Briefdienstleistern“.

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