Frankfurt/Main. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines Kundenbetreuers gegen ein Versicherungsmakler-Unternehmen zurück (AZ.: 16 Sa 1865/06). In der Poststelle waren mehrere mit handschriftlichen Absendern versehene Briefe aufgefallen. Der Portobetrag belief sich auf weniger als fünf Euro. Dem Briefschreiber wurde wegen Diebstahlversuchs fristlos gekündigt. Das Landesarbeitsgericht bestätigte die Entlassung mit dem Hinweis auf arbeitsvertragliche "Nebenpflichten". Dazu gehöre es, eine private Nutzung von Betriebsmitteln des Arbeitgebers zu unterlassen. Unerheblich sei der relativ geringe Schadensbetrag von knapp fünf Euro. Mit seinem Verhalten habe der Mitarbeiter schließlich "in erheblicher Weise das Vertrauen des Arbeitgebers in seine Redlichkeit gebrochen", so die Richter.
Aktuelles Urteil: Privatpost über Frankiermaschine der Firma rechtfertigt fristlose Kündigung

Wer privat Post ungefragt über die Frankiermaschine seines Arbeitgebers laufen lässt, riskiert die fristlose Kündigung.