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Aktuelles Urteil: Falsch Parken kann Führerschein kosten

23.01.2006 14:42 Uhr

Notorische Parksünder müssen ihre Ignoranz im Extremfall auch mit dem Entzug des Führerscheines bezahlen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster in einer am Montag bekannt gewordenen Entscheidung klar gestellt.

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Münster/Frankfurt (Main). Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Detmold 27 Mal binnen zwei Jahren falsch geparkt und dafür jeweils ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg erhalten. Als er seinen Führerschein abgeben sollte, klagte er auf vorläufigen Rechtsschutz - vergebens (Az.: 16 B 2137/05). Der 39-Jährige hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers zwischen Oktober 2003 und September 2005 immer wieder falsch geparkt. Nach 27 Verstößen schritt der Kreis Lippe ein und forderte innerhalb von drei Tagen die Abgabe des Führerscheines. Der Mann legte Widerspruch ein und beantragte eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Minden. Das Gericht lehnte jedoch ab, genauso wie die zweite Instanz in Münster. Verstöße gegen Halte- und Parkverbote können einen Autofahrer zwischen 5 und 50 Euro kosten. Am billigsten kommt er mit 5 Euro davon, wenn er die Parkzeit an einer Parkuhr um nicht mehr als 30 Minuten überschreitet. Teurer wird es für Autofahrer, die an unübersichtlichen Straßenstellen parken und dabei Rettungsfahrzeuge behindern. Das kostet 40 Euro und bringt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei ein. Am teuersten ist das Parken vor Feuerwehrzufahrten, wenn damit auch noch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert wird: 50 Euro und einen Punkt in Flensburg.

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