Leipzig. Die Autobahn 14 kann wie geplant nördlich von Magdeburg verlängert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage eines Tongrubenbesitzers gegen den ersten Ausbau-Abschnitt am Mittwoch abgewiesen. Die Richter sind der Auffassung, dass sich auf dem Grundstück des Unternehmers keine wertvollen Bodenschätze befinden und die geplante Autobahntrasse über das Gelände daher nicht zu beanstanden ist (Az BVerwG 9 A 15.10).
Ein weiteres Verfahren war schon vor zwei Wochen mit einem Vergleich beendet worden. Die Umweltschutzorganisation BUND und die Planer einigten sich, dass ein 1,5 Kilometer langes Teilstück aus den Planungen herausgenommen wird. Der Teil zwischen Wolmirstedt und Colbitz wird nun sechs Kilometer lang.
Die Autobahn verläuft derzeit von der A 4 in Sachsen über Leipzig und Halle nach Magdeburg. Künftig soll sie auch durch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern führen. Um die Nordverlängerung bis zur A 24 nahe Schwerin wurde lange diskutiert. 2003 wurde das Projekt in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen.
Der Tongrubenbetreiber wollte Quarzit und Ton abbauen und hatte vorgeschlagen, ein Stück der Autobahn mit Stelzen über sein Areal zu führen. Das Vorkommen an Bodenschätzen auf seinem Areal werde auf 1,3 Millionen Tonnen geschätzt und habe einen Wert von 251 Millionen Euro, sagte er vor Gericht. Nach Angaben des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt dagegen ist das Vorkommen so gering, dass keine Genehmigung für den Abbau erteilt wird. Dieser Argumentation folgten die Richter.
Der Unternehmer zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. "Das ist ein guter Tag für die Menschen in Sachsen-Anhalt", sagte hingegen Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) in Magdeburg. "Das Land und besonders die Altmark brauchen diese Autobahn." (dpa)