Berlin. Für Verkehrssünder mit geringen Einkünften lohnt es sich auch nach der Bußgeld-Reform 2009, bei Behörden oder Gerichten Ermäßigungen durchzusetzen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Fragen der FDP hervor. Oft sei die Höhe der Gebühr Ermessenssache. Bei den Regelsätzen des Bußgeldkatalogs werde „von mittleren Einkommensverhältnissen ausgegangen“, heißt es darin. Jedoch gelte auch das Ordnungswidrigkeitengesetz: „Bei außerordentlich geringem Einkommen können die Bußgeldregelsätze zu vermindern sein, bei außergewöhnlich hohem Einkommen können sie durch die Verwaltungsbehörde oder durch das Gericht erhöht werden.“ Mit der Bußgeld-Verordnung soll es nach dem Beschluss der Bundesregierung für Raser, Drängler und sonstige Verkehrssünder vom 1. Januar 2009 an erheblich teurer werden. Wenn die zugelassene Geschwindigkeit um mehr als 70 Kilometer pro Stunde überschritten wird, erhöht sich die Geldbuße in geschlossenen Ortschaften zum Beispiel von 425 auf 680 Euro. Bei Alkohol am Steuer verdoppeln sich die heutigen Regelsätze. Wer dabei zum dritten Mal erwischt wird, zahlt dann 1500 Euro. Die FDP bemängelte, dass Geringverdiener finanziell leicht überfordert sein könnten. Die Belastung der Gerichte werde unzumutbar erhöht. Die Bundesregierung wollte das nicht bestätigen. (dpa)
Verhandeln beim Bußgeld kann sich lohnen
Bund bestätigt ungleiche Bußgeld-Behandlung bei Verkehrsverstößen