-- Anzeige --

Urteil: Kein Schadensersatzanspruch bei Streik

13.06.2014 10:21 Uhr
Urteil: Kein Schadensersatzanspruch bei Streik
Das Schifffahrtsunternehmen hat keinen Anspruch auf Unterlassung
© Foto: Picture Alliance/dpa/Uwe Anspach

Ein Streik des Schleusenpersonals ist kein Eingriff in den Gewerbebetrieb eines dadurch an der Weiterfahrt gehinderten Schifffahrtsunternehmens.

-- Anzeige --

Herne. Ein Schifffahrtsunternehmen, das wegen eines Streiks des Schleusenpersonals an der Weiterfahrt gehindert wird, hat keinen Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch gegen die Gewerkschaft. Das entschied das Arbeitsgericht Herne. Die Klägerin wollte die Unterlassung von Streikmaßnahmen erwirken, weil diese den täglichen Pendelverkehr zwischen dem Hafen Rotterdam und einem Kraftwerk störten. Es sah in dem Streik einen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb. Die Richter waren anderer Ansicht: Der Streik habe sich nicht gegen den Betrieb als solchen, sondern gegen den Bund gerichtet, um höhere Löhne zu erwirken.  (ctw)

Urteil vom 23.08.2013
Aktenzeichen: 3 Ga 28/13

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.