Digitale Dokumente: UN-Übereinkommen zu multimodalen Frachtbriefen

24.09.2025 16:02 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Stapel Papiere liegt im Vordergrund. Im Hintergrund sind verschwommen verschiedene Container in unterschiedlichen Farben zu sehen
Frachtbriefe für den multimodalen Transport etwa per Schiff und Flugzeug sind wichtig im globalen Handel. Ein neues UN-Abkommen könnte künftig rechtlich anerkannte digitale Frachtbriefe erlauben (Symbolbild)
© Foto: 金 先生/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Ein neues UN-Übereinkommen für handelbare multimodale Frachtdokumente soll einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen, und auch digitale Formate wie den FIATA eFBL im globalen Handel ermöglichen. Rechtsanwalt Axel Salzmann erläutert im Rechtsblog die Hintergründe.

Die UN-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) hat ein internationales Übereinkommen über handelbare Frachtpapiere (Negotiable Cargo Documents, NCD) verabschiedet.

Der Fokus des Übereinkommens liegt dabei auf multimodalen Verkehren. Grundsätzlich muss die UN-Generalversammlung das Dokument noch annehmen. Das wird nach Meinung von Experten wohl noch in diesem Jahr passieren, wie Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau ausführt.

Freiwilliger Standard für handelbare Frachtdokumente

Das NCD-Übereinkommen enthält Bestimmungen, die künftig einen weltweit standardisierten Rechtsrahmen für handelbare Frachtpapiere bilden sollen. Dabei entscheidend: Die Nutzung als Basis für Frachtdokumente ist freiwillig.

Die Vertragspartner entscheiden,

  • ob sie ihre Verträge auf Basis des Übereinkommens abschließen,
  • den Rechtsrahmen anpassen oder
  • ganz andere Vereinbarungen in ihren Vertrag aufnehmen.

Zu handelbaren Frachtpapieren zählen zum Beispiel auch Konnossemente. Eine wichtige Eigenschaft dieser Dokumente ist: sie sind übertragbar.

Rechtsrahmen für digitale Frachtpapiere

Die UN-Handelskommission hat in das Übereinkommen auch Bestimmungen aufgenommen, die auf das Modellgesetz über elektronisch handelbare Dokumente (MLETR) des UN-Organs verweisen. Das bedeutet: Durch die Aufnahme in das NCD-Übereinkommen sind auch elektronische Frachtpapiere voll rechtswirksam. Das Übereinkommen verpflichtet zwar nicht dazu, digitale Frachtpapiere zu nutzen, aber es ermöglicht dies, so Salzmann.

Damit bekomme auch die elektronische Variante der FIATA Multimodal Bill of Lading (eFBL) künftig eine globale rechtliche Anerkennung. Das FBL ist ein Frachtdokument, das Speditionen ausstellen können, die als vertragliche Frachtführer auftreten.

To-do-Liste für Spediteure

Wer wissen möchte, ob die NCD-Bestimmungen Auswirkungen auf die Haftung der Vertragspartner im internationalen Transportrecht haben und wie international tätige Spediteure sich auf die NCD-Regeln und digitale Fracht- und Titelpapiere vorbereiten können, erfährt dazu mehr im Rechtsblog. Abonnenten der VerkehrsRundschau, können den Blog im Profiportal VRplus frei lesen.

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