Arbeitgeber sind aufgrund verschiedener Gesetze dazu verpflichtet, etwas gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu unternehmen. Dazu zählen Paragraf 241 sowie 617 bis 619 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Paragraf 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Arbeitnehmer können bei Mobbing auf Schadenersatz klagen
Sie haben Fürsorgepflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Wenn der Arbeitgeber nicht gegen entsprechende Verhaltensweisen vorgeht oder selbst der Urheber ist, kann er von dem betroffenen Mitarbeiter oder der betroffenen Mitarbeiterin auf Schadenersatz verklagt werden.
Denn mobbendes Verhalten verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit des Mitarbeiters und stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Das Grundgesetz schützt diese Rechte.
Unterschiede zwischen Konflikten und Mobbing
Unterscheiden müsse man zwischen alltäglichen Konflikten und systematischer gezielter Herabwürdigung, erklärt Rechtsanwalt Axel Salzmann im Rechtsblog der VerkehrsRundschau.
Charakteristisch für Mobbing ist ein Umfeld, in dem die Würde des Mitarbeiters etwa durch Einschüchterung, Erniedrigung und Beleidigungen verletzt wird. Es findet gezielt, wiederkehrend über einen längeren Zeitraum statt. Außerdem kann es durch aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende Verhaltensweisen gekennzeichnet sein. Die Grenzen zu alltäglichen Meinungsverschiedenheiten und Reibereien können manchmal aber auch fließend sein.
Anti-Mobbing-Kultur wichtig
Doch nicht nur teurer Schadenersatz kann auf Unternehmen zukommen – die Produktivität kann ebenso leiden, erklärt der Rechtsanwalt. Auch daher sei es wichtig, eine Anti-Mobbing-Kultur im Unternehmen zu schaffen. Es gelte unter anderem, Richtlinien festzulegen sowie im Fall von möglichem Mobbing entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wie genau Unternehmen bei Verdacht auf Mobbing reagieren sollten, was für eine Anti-Mobbing-Kultur wichtig ist und welche Sanktionen Unternehmen gegen Urheber von Mobbing ergreifen können, erfahren Abonnenten im Profiportal VRplus, wo sie den Rechtsblog frei lesen können.
Axel Salzmann erläutert dort noch einmal genauer die Folgen für Unternehmen und gibt in einer Checkliste Handlungsempfehlungen. Er geht außerdem auf verschiedene Urteile ein und erklärt daran unter anderem Unterschiede zwischen Mobbing und alltäglichen Reibereien.