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Kravag passt Versicherungsschutz an ADSp 2016 an

15.02.2016 16:02 Uhr
Kravag passt Versicherungsschutz an ADSp 2016 an
Der Transportversicherer Kravag rät Spediteuren, die neuen ADSp 2016 in Verkehrsverträge einzubeziehen
© Foto: VerkehrsRundschau/André Gieße, Fotolia/Jihane 37, Montage: VerkehrsRundschau/Alexander Wallnöfer

Der Transport- und Kfz-Versicherer hat seine Logistic-Police an die erweiterte Haftung der Spediteure angepasst und bietet zusätzlich einen neuen Baustein an.

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Hamburg. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) empfiehlt seit 1. Januar die überarbeiteten und erstmals allein von ihm herausgegebenen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2016) als Grundlage für Verkehrsverträge. Als Spezialversicherer für das Verkehrsgewerbe und Logistiker hat Kravag auf das Klauselwerk reagiert. Die Logistic-Police (KLP) hat Kravag eigenen Angaben zufolge an die veränderten Haftungsgrundlagen angepasst, so dass Spediteure auch weiterhin den gewohnten Schutz genießen. Im Gegenzug müssen die Kunden allerdings mitunter mit einer Prämiensteigerung im zweistelligen Prozentbereich rechnen. Für Spediteure,die in  der Vergangenheit keine Schadensfälle nach den ADSp hatten, soll sich aber nichts ändern. Darüber hinaus gibt es jetzt den Baustein „ADSp-Lager-Plus“, wodurch Auftraggeber Güterfolgeschäden und Vermögensschäden im Lager bis 100.000 Euro versichern können.

Hintergrund: Der Spediteur haftet nach den ADSp 2016 für jeden Güterschaden mit 8,33 Sonderziehungsrechten pro Kilogramm (zirka 10,50 Euro pro Kilogramm). Seine Haftung verdoppelt sich damit und gilt nun nicht nur beim Umschlag, sondern auch im Lager. Gleichzeitig sind auch die Höchsthaftungssummen je Schadensfall bei der verfügten Lagerung von 5000 auf 25.000 Euro angehoben worden. Neu ist in diesem Bereich die Option für den Auftraggeber, gegen Zahlung eines Zuschlags die Haftung des Spediteurs zu erhöhen (Wertdeklaration). Axel Salzmann, Leiter des KRAVAG-Kompetenzzentrums Straßenverkehrsgewerbe und Logistik, empfiehlt Spediteuren, die ADSp 2016 künftig in Verkehrsverträge einzubeziehen und die von Verladern empfohlenen Deutschen Transport- und Logistikbedingungen (DTLB) ausdrücklich zurückzuweisen. (ag)

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