Knapp vier Wochen nach Beginn des Iran‑Kriegs und deutlich gestiegenen Kraftstoffpreisen hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket verabschiedet. Kernpunkt ist eine neue Regel für Tankstellen: Künftig dürfen Preise nur noch einmal täglich – um 12.00 Uhr – angehoben werden. Preissenkungen bleiben jederzeit erlaubt. Die Neuregelung könnte noch vor Ostern in Kraft treten, muss aber noch den Bundesrat passieren. Dies ist inzwischen geschehen: Damit kann schon zum Osterreiseverkehr Schluss sein mit den Spritpreisänderungen teils im Stundentakt an deutschen Tankstellen. Künftig dürfen die Preise nur noch einmal täglich erhöht werden, und zwar um 12.00 Uhr mittags. Außerdem bekommt das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise. Unternehmen müssen künftig darlegen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Dadurch soll es für das Kartellamt deutlich leichter werden, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen.
Mit der Regelung orientiert sich die schwarz‑rote Koalition am österreichischen Modell. Ziel sind mehr Transparenz und Verlässlichkeit an der Zapfsäule sowie weniger kurzfristige Preissprünge. Verstöße gegen das Verbot mehrfacher Preiserhöhungen sollen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Nach einem Jahr ist eine Überprüfung der Wirkung vorgesehen.
Umstritten bleibt, ob die neue Regel tatsächlich zu niedrigeren Preisen führt. Der Düsseldorfer Ökonom Justus Haucap erklärte in einer Stellungnahme für eine Bundestagsanhörung, die Regel erleichtere zwar den Preisvergleich, eine nachhaltige Preisdämpfung sei jedoch nicht gesichert.
Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hatte zuvor auf die extreme Volatilität der Spritpreise hingewiesen. Im Schnitt melde eine Tankstelle rund 20 Preisänderungen pro Tag, in Einzelfällen sogar bis zu 50. Dadurch verlierten Preisvergleichs‑Apps erheblich an Nutzen.
Der Bundesverband Freier Tankstellen verwies darauf, dass die hohen Kraftstoffpreise in Deutschland im europäischen Vergleich maßgeblich auf politisch festgelegte Kostenbestandteile zurückzuführen seien. Dazu zählen insbesondere Energiesteuer, CO₂‑Bepreisung und Mehrwertsteuer. Politiker wiederum warfen den Mineralölkonzernen erneut Abzocke vor – ein Vorwurf, den die Branche zurückwies.
Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist eine Verschärfung des Kartellrechts. Künftig sollen Unternehmen belegen müssen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Diese Umkehr der Beweislast soll es dem Bundeskartellamt erleichtern, gegen überhöhte Spritpreise vorzugehen und den Wettbewerb auf dem Kraftstoff‑Großhandelsmarkt zu stärken. Aus Sicht von Haucap könnte dies eine gewisse abschreckende Wirkung entfalten.
Kritik kommt vom Bundesverband der Deutschen Industrie. Er warnt vor tiefgreifenden Eingriffen in das Wettbewerbsrecht und sieht die Gefahr einer faktischen Marktgestaltung durch das Kartellamt.
Auch eine sogenannte Übergewinnsteuer steht wieder zur Debatte. Sie soll kriegsbedingte Zusatzgewinne der Mineralölkonzerne abschöpfen. Ein ähnliches Instrument war nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 zeitweise eingeführt worden, offiziell als „EU‑Energiekrisenbeitrag“. Der CDU‑Abgeordnete Tilman Kuban wies jedoch darauf hin, dass die europäische Rechtsgrundlage ausgelaufen sei und eine Neuauflage rechtlich schwierig wäre.
Neben Kraftstoffpreisen stehen auch mögliche Maßnahmen gegen steigende Ölpreise, einen drohenden Anstieg der Lebensmittelpreise sowie eine Senkung der Stromsteuer für alle im Raum.
Der Deutsche Mittelstands-Bund (DMB) hält das vom Bundestag beschlossene Kraftstoffpreisanpassungsgesetz für unzureichend und fordert weitere Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen. Eine Umfrage unter 450 Betrieben zeige, dass mehr als 90 Prozent seit Beginn des Iran-Kriegs deutlich gestiegene Energie- und Spritkosten beklagen.
Rund ein Drittel der Unternehmen verzeichnet demnach Preissteigerungen von über 30 Prozent. Mehr als die Hälfte spricht von einer erheblichen oder kritischen Belastung für den laufenden Geschäftsbetrieb. Wie die Umfrageergebnisse zeigen, hätten viele Betriebe bereits Investitionen verschoben oder reduziert, den Energieverbrauch gesenkt oder Preise erhöht.
Steuerliche Entlastungen gefordert
DMB-Chef Marc S. Tenbieg bezeichnete das Gesetz als unzureichend. Es könne nur ein erster Schritt sein. Nötig seien weitere Maßnahmen, etwa steuerliche Entlastungen, um Investitionen zu ermöglichen und die Folgen steigender Energiepreise abzufedern.
Angesichts der hohen Spritpreise hatte der Bundestag am Donnerstag ein Maßnahmenpaket beschlossen. Künftig sollen Tankstellen nur noch einmal am Tag, um 12.00 Uhr, die Preise erhöhen dürfen.
Preissenkungen sollen immer möglich sein. Die neue Regel könnte vor Ostern in Kraft treten. Fraglich aber ist, ob sie preisdämpfend wirkt. Außerdem soll das Bundeskartellamt mehr Befugnisse gegen überhöhte Preise bekommen.
Viele Länder kritisierten das Maßnahmenpaket des Bundes allerdings als nicht weitgehend genug. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) warf den Mineralölkonzernen vor, den Krieg und ihre Marktmacht auszunutzen, um sich mit unangemessenen Übergewinnen die Taschen vollzumachen. "Das ist inakzeptabel und unanständig", sagte der SPD-Politiker. "Was wir jetzt brauchen, ist - untechnisch formuliert - eine Spritpreisbremse zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher, um einer drohenden Inflationsspirale von vornherein entgegenzuwirken."
Eine solche Entlastung dürfe aber nicht in erster Linie auf Kosten der öffentlichen Haushalte gehen. "Wir brauchen deshalb zur Gegenfinanzierung dringend eine Übergewinnsteuer, mit der unangemessene Extraprofite zugunsten der Allgemeinheit abgeschöpft werden können", sagte Bovenschulte.
Dieser Artikel wurde am 27. März 2026, 11.42 Uhr, akutalisiert.