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Klimaschutz-Reform vor dem Bundesverfassungsgericht: CDU will Verabschiedung stoppen

24.04.2024 16:18 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht, aufgenommen vor dem Bundesverafssungsgericht.
Der Bundestagsabgeordnete Heilmann hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Antrag gestellt. Das Gericht soll nach seinem Wunsch einen Stopp der geplanten Verabschiedung im Bundestag anordnen
© Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Am Freitag soll die Reform des Klimaschutzgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden. Nun hat der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.

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Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann beantragte am Mittwoch, den 24. April in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, wie sein Büro der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigte. 

Der Politiker begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit einer „extrem verkürzte Beratungszeit“ und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes.

„Die Ampel weicht Klimaschutzziele nicht nur unzulässig auf, sondern führt ein Verfahren, das bei keinem Kleingartenverein zulässig wäre“, sagte Heilmann der dpa. „Die Fehler sind massiver als beim sogenannten Heizungsgesetz. Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der deutschen Klimagesetzgebung. Umso mehr müssen wir uns darum kümmern, dass es auch verfassungskonform ist.“

Heilmann will die für diesen Freitag (26. April) geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern. Er hat eine Entscheidung bis um 9 Uhr am Freitag beantragt.

In der Hauptsache möchte der Politiker feststellen lassen, dass sein Recht als Abgeordneter „auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung“ verletzt worden sei.

Die geplante Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen.

Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Die Bedenken der Umweltverbände

Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bemängelt, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzliche Klimaschutzanstrengungen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschrieben seien - was Klimaschutz de facto in die Zukunft verschiebe.

Daten für den Zeitraum 2031 bis 2040 sollten zudem erst ab 2029 veröffentlicht werden - also reichlich spät zum Nachsteuern. Außerdem würden einzelne Ministerien deutlich weniger stark für die Erreichung der Ziele in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich in die Pflicht genommen. Stattdessen soll künftig stärker der deutsche Gesamtausstoß an CO2 zählen und die Bundesregierung als Ganzes dafür geradestehen.

Auch Heilmann befürchtet in seinem Antrag „eine Abschwächung der Klimaziele für das laufende Jahrzehnt und eine Verschiebung von CO2-Reduzierungslasten gerade im Verkehr und von Gebäuden in das Folgejahrzehnt“. Die Bundesregierung müsse mit der Reform zwar ständig Berichte vorlegen, aber erst sehr spät konkrete Pläne, falls mehr Anstrengungen beim Klimaschutz nötig würden.

"Es geht um massive Grundrechtsfragen", betonte der Politiker. "Was verschlampen wir heute, was morgen gemacht werden muss?" Er sehe eine große Gefahr, dass sowohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären könnten.

Reaktionen der Ampel-Fraktionen: „Ganz normales Verfahren“

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, hatte die Bedenken der Unionsfraktion zuvor zurückgewiesen. „Also, wir beschleunigen da nichts, sondern es ist ein ganz normales Verfahren, und deswegen haben wir damit kein Problem, das auch so zu machen“, sagte sie am Mittwochmorgen (24. April) noch vor Heilmanns Antrag in Karlsruhe zur Kritik aus der Opposition.

Die jüngsten Änderungen am Gesetzentwurf lägen den Abgeordneten schon seit Tagen vor. „Es hatten alle die Gelegenheit, sich damit auseinanderzusetzen, und deswegen sehen wir nicht, warum das Gesetzgebungsverfahren nicht wie geplant durchgeführt werden kann.“ Alle üblichen Fristen der Bundestags-Geschäftsordnung seien eingehalten worden. Es sei nicht zu beanstanden, dass es nach einer Anhörung noch eine Änderung gegeben habe, außerdem seien die Änderungen nicht besonders umfangreich

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, erklärte: „Der Änderungsantrag, der am Freitagmittag verschickt wurde, hat im wesentlichen drei Änderungen auf 3,5 Seiten. Diese verändern die Systematik des Gesetzes nicht." 

FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler äußerte sich ähnlich. „Die Koalition hat die Reform des Klimaschutzgesetzes durch die regulären parlamentarischen Prozesse geführt, ohne Sondersitzungen oder unnötige Eile", erklärte er. „Dass Heilmann das planwirtschaftliche Klimaschutzgesetz auch in der Sache nicht verändern will, zeigt wieder mal, dass die CDU ihren marktwirtschaftlichen Kompass verloren hat."

Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP hatten sich nach langem Ringen am 14. April auf die Details der Reform verständigt und dies einen Tag später bekannt gegeben. Die Änderungsanträge lagen laut Heilmanns Antrag ab dem Mittag des 19. April vor, allerdings nur in vorläufiger Fassung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet.

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