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KEP-Verband fordert Ausnahmen vom Mindestlohngesetz

27.03.2014 10:11 Uhr
KEP-Verband fordert Ausnahmen vom Mindestlohngesetz
In strukturschwachen Gebieten soll der volle gesetzliche Mindestlohn erst ab 2017 gelten, fordert der BdKEP
© Foto: Picture Alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Für strukturschwache Gebiete fordert der BdKEP Übergangsfristen im Postbereich.

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Berlin. In der Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn hat sich der Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienst (BdKEP) zu Wort gemeldet. Als Arbeitgeberverband wurde der BdKEP um eine Stellungnahme gebeten. Darin fordert der Verband Ausnahmen beim Mindestlohn in strukturschwachen Gebieten.

„Es sind vorwiegend die Küstenbereiche und die ländlichen Räume abseits von Ballungszentren gleichgültig ob Ost oder West. Wenigsten für diese Länder ist eine Übergangsfrist zur Anpassung an den gesetzlichen Mindestlohn bis 31.12.2016 unerlässlich, um die grundgesetzlich vorgeschrieben Daseinsvorsorge im Bereich Post nicht zu gefährden“, schreibt der Verband in einer Mitteilung.

Betroffen sei „nicht nur der vielgescholtene Briefbereich, sondern auch die Paketzustellung und die Postshops, sei es die der Deutschen Post oder anderer Anbieter“, urteilt der BdKEP. Postshops, der Shop im Shop, seien besonders in strukturschwachen Gebieten die wichtige Schnittstelle zum Verbraucher.

Einen weiteren Mangel in der geplanten Gesetzgebung sieht der BdKEP in der Nichtreglung des gesetzlichen Mindestlohns im Verhältnis zu den für öffentliche Aufträge erlassene Mindestlöhnen der Länder – ausgenommen Bayern und Sachsen. Das OLG Koblenz habe hier vor kurzem die anhängigen Ausschreibungsverfahren an den europäischen Gerichtshof weitergleitet, da es eine Verletzung des EU-Rechtes in den Mindestlöhnen der Länder sieht. Das bundesweite Mindestlohngesetz müsse in diesem Punkt Klarheit für die Priorität von Bundesrecht schaffen, fordert der Verband. Der Gesetzgeber dürfe die Klärung, welches Gesetz Rechtskraft besitzt, nicht weiteren Gerichtsverfahren überlassen. (diwi)

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